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Verlag.Buchhandel.Service. - Österreichische Gesellschaft für ...

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Iris Laner ◆ Anders – aber im Verhältnis wozu? Zum Problem der Geschichtlichkeit der<br />

ästhetischen Erfahrung bei Merleau-Ponty<br />

Das Spezifikum ästhetischer Erfahrung laut Merleau-Ponty liegt in ihrer Umschlagskraft. Das<br />

künstlerische Bild erschöpft sich nicht in einer abbildenden Relation, sondern gibt genuin Anderes<br />

zu sehen und provoziert hierin ein Anderswerden der Erfahrung. In der ästhetischen Erfahrung<br />

kommt etwas zum Vorschein, was zwar immer schon gegeben ist, „normalerweise“ aber keine Ausdrücklichkeit<br />

erlangt. Dem Anspruch, der in der ästhetischen Erfahrung aufbricht, kommt dabei<br />

subjektkonstitutiver Charakter zu: Die Erfahrung, die hier „gemacht“ wird, bleibt dem Subjekt nicht<br />

äußerlich, sondern fördert seine Subjektivität als pathisches Angesprochenwerden-Können zu Tage,<br />

die es als immer prekär bleibendes Spannungsfeld der Erfahrung verständlich werden lässt. Somit<br />

liefert Merleau-Ponty zwar ein überzeugendes Argument <strong>für</strong> die läuternde Kraft der ästhetischen<br />

Erfahrung sowie <strong>für</strong> deren subjektkonstitutiven Charakter. Er lässt aber offen, in welchem (erfahrungs-)geschichtlichen<br />

Zusammenhang dieses Anderswerden steht und stellt uns somit vor das Problem,<br />

das Verhältnis von Konstitution, Genese und Geschichtlichkeit der Subjektivität zu denken.<br />

An Merleau-Pontys „ästhetische Theorie“ schließt sich daher die Frage an, wie eine „Ver-Anderung“<br />

der Erfahrung möglich ist, wenn sie keinen dezidiert geschichtlichen Bezugsrahmen betrifft. Wenn<br />

ästhetische Erfahrung also ein Anderswerden bedeutet, dann stellt sich die Frage, in Bezug worauf<br />

dieses anders eigentlich anders ist. Angesprochen ist damit die Verhältnishaftigkeit, der bei Merleau-<br />

Ponty gerade in seinen späten Ausführungen zum „Fleisch“ (chair) zwar auf einer Ebene der aktualen<br />

Erfahrung thematisiert wird, nicht aber in Bezug auf den „Zusammenhang“ der Erfahrung als<br />

Erfahrungsgeschichte. In kritischer Auseinandersetzung mit Merleau-Ponty soll im Vortrag danach<br />

gefragt werden, welche Rolle diese Geschichtlichkeit im Rahmen eines Spezifikums der ästhetischen<br />

Erfahrung als „Ver-Anderung“ spielt. ◆<br />

Bruno Langmeier ◆ Aristoteles und die Demokratie<br />

Mein Beitrag analysiert die zwei Haupttypen von Massenherrschaften anhand der Kriterien von<br />

Gleichheit, Gerechtigkeit, Tugend und Freiheit. Warum lehnt A. die Demokratie als ungerechte,<br />

eigennützige Herrschaft der Armen ab? Weil sie einseitig aus der Gleichheit der Bürger an Freiheit<br />

eine Gleichheit in allen anderen Belangen verabsolutiere und damit die Gleichheit der Würde nach<br />

vernachlässige. So benachteiligt der eher tugendlose Pöbel die wenigen Tugendhaften, indem er mit<br />

seiner schieren Masse die Macht übernimmt und das Recht der Besten auf Herrschaft bestreitet. Da<br />

laut A. unvernünftige Begierden den Pöbel leiten, erlässt er eigennützig-ungerechte Gesetze. Daher<br />

ist sogar die gesetzesgeleitete Variante der Demokratie nicht besonders erstrebenswert. Höchst verwerflich<br />

sind <strong>für</strong> A. Extremformen, in denen Abstimmungen die Gesetze ersetzen und Demagogen<br />

die Menge zu einer Pöbeltyrannis verführen. Weil sie Gesetze und Bürokratie abschaffen wollen,<br />

verweigert er solchen Ausprägungen gar den Status als Verfassung und glaubt, dass die Demokraten<br />

zur Anarchie neigen. Andererseits kennt A. mit der Politie auch einen Massenherrschafts-Typus,<br />

der durch seine Gemeinwohlorientierung gerecht ist. Als Mischverfassung vermeidet sie Extreme<br />

und betreibt als Mittelschichts-Regierung eine halbwegs vernünftige Politik. Allerdings zeigt der<br />

Mischcharakter auch ihre Schwächen: sie vereinigt nur die demokratische Tugend der Freiheit mit<br />

der oligarchischen Tugend des Reichtums. Damit fehlt aber die aristokratische eigentliche Tugend:<br />

bestenfalls erreicht die Masse die Teiltugend der kriegerischen Tüchtigkeit. Daher dürfen wir die<br />

Politie auch nur zu den guten, nicht aber zu den besten Verfassungen rechnen. Gegen Ende befasse<br />

ich mich mit der „Summierungstheorie“, der Realisierbarkeit der Politie und der Parallelisierung<br />

unserer heutigen Demokratie mit der Politie durch Sternberger. Außerdem zeige ich, dass A. den<br />

Autonomie-Gedanken nicht nur <strong>für</strong> demokratische Verfassungen beansprucht. ◆<br />

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