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Briefe von H. F. Kohlbrügge an J. Wichelhaus - Licht und Recht

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Im Namen des unsichtbaren <strong>und</strong> einigen Herrn <strong>und</strong> Königs seiner streitenden <strong>und</strong> triumphierenden<br />

Gemeinde frage ich den Herrn <strong>von</strong> Mühler, welches <strong>Recht</strong> er habe, <strong>von</strong> einer Sekte der Kohlbrüggi<strong>an</strong>er<br />

zu reden? Die Stellung der niederländisch-reformierten Gemeinde in Elberfeld ist kürzlich<br />

diese: Herr Dr. <strong>Kohlbrügge</strong>, in seinem Vaterl<strong>an</strong>d Holl<strong>an</strong>d abgesetzt <strong>und</strong> verworfen, weil er die<br />

allein selig machende Lehre des Glaubens in der „herstelde luthersche Gemeente“ zu Amsterdam<br />

mit Kraft verkündigte <strong>und</strong> in keine fremde Lehre hatte einwilligen wollen, kam im Jahre 1833/34<br />

nach Elberfeld <strong>und</strong> predigte dort in den verschiedenen Kirchen Gottes lauteres Ev<strong>an</strong>gelium. Es liegen<br />

noch drei Predigten aus jener Zeit gedruckt vor über Psalm 45, Vs. 14-16; Römer 7, Vs. 14;<br />

Psalm 65, Vs. 5. Infolge, ich weiß nicht welcher Verdächtigungen <strong>und</strong> Anstiftungen, erging aber in<br />

kurzem ein Ministerial-Rescript, wodurch dem Dr. <strong>Kohlbrügge</strong> die K<strong>an</strong>zeln der Rheinprovinz untersagt<br />

wurden. Im Jahre darauf wurde die Agende <strong>und</strong> Kirchenordnung durch Königlichen Befehl<br />

in Elberfeld eingeführt. Nach dem Kirchenrecht steht fest, daß der L<strong>an</strong>desherr keine Agende wider<br />

den Willen der Gemeinden einführen, wie auch, daß er in dem Bekenntnisst<strong>an</strong>d einer Kirche willkürlich<br />

nichts ändern darf. Es wurde deshalb feierlich <strong>von</strong> Gemeindeverordneten <strong>und</strong> Gemeindegliedern<br />

Protest eingelegt, <strong>und</strong> alle <strong>Recht</strong>e der reformierten Kirche jener L<strong>an</strong>de wurden ausdrücklich<br />

als unverletztes <strong>und</strong> unverletzbares Eigentum verwahrt. Dieser Protest ist damals <strong>von</strong> vielen<br />

h<strong>und</strong>ert Gemeindegliedern unterzeichnet worden.<br />

Der jetzt regierende König erk<strong>an</strong>nte das geschehene Unrecht <strong>an</strong>. Die Treue des Bekenntnisses<br />

wurde belohnt, indem eine Anzahl jener Protestierenden den Dr. <strong>Kohlbrügge</strong> zu ihrem Prediger berufen,<br />

sich als Gemeinde konstituieren <strong>und</strong> dabei das reformierte Bekenntnis <strong>und</strong> die alte jülich-bergische<br />

Kirchenordnung zu Gr<strong>und</strong>e legen konnten. Das ist aber nicht geschehen, ohne daß alle nur<br />

möglichen Versuche gemacht worden wären, die Gemeinschaft mit der L<strong>an</strong>deskirche herzustellen,<br />

<strong>und</strong> ins besondere hat Pastor <strong>Kohlbrügge</strong> selbst mit Tränen die Behörden beschworen, daß sie den<br />

schrecklichen Bruch zwischen Gewalttat <strong>und</strong> <strong>Recht</strong> heilen <strong>und</strong> die Bruderh<strong>an</strong>d reichen möchten.<br />

Die Dokumente aller dieser Tatsachen liegen in den Akten des Ministeriums.<br />

Und nach allem diesem, selbst nachdem die niederländisch-reformierte Gemeinde in Elberfeld<br />

als solche vom Staats- <strong>und</strong> Kirchenoberhaupt <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt ist, wird es mir zum Verbrechen <strong>an</strong>gerechnet,<br />

daß ich bei der „Sekte der Kohlbrüggi<strong>an</strong>er“ zum Abendmahl geg<strong>an</strong>gen sei, <strong>und</strong> wird <strong>an</strong> mich<br />

die Zumutung gestellt, daß ich proprio motu erklären soll, mit keiner „Sekte“ in Verbindung zu stehen!<br />

O! L<strong>an</strong>d, L<strong>an</strong>d, L<strong>an</strong>d! Wie l<strong>an</strong>ge soll in dir das <strong>Recht</strong> in Wermut verkehrt <strong>und</strong> das Blut der Unschuldigen<br />

vergossen werden? Wird der Herr nicht solches sehen <strong>und</strong> suchen? [Amos 5,7.]<br />

Und nun meine Stellung zur L<strong>an</strong>deskirche. Als oben Gemeldetes in Elberfeld geschah, war ich<br />

noch jung <strong>und</strong> mein Vater bereits nach Bonn verzogen. Ich wurde dort durch die Konfirmation auf<br />

Gr<strong>und</strong> des Heidelberger Katechismus in die unierte L<strong>an</strong>deskirche aufgenommen. In ihr bin ich bis<br />

auf diesen Tag zu nichts genötigt worden, was wider mein Gewissen wäre; <strong>und</strong> ich habe es immer<br />

als meine Pflicht betrachtet, der L<strong>an</strong>deskirche zu dienen, wie ich nur k<strong>an</strong>n. Ich werde keinen Stein<br />

gegen sie erheben, am wenigsten in dieser Zeit allgemeiner Schmähungen <strong>und</strong> Spaltungen, in dieser<br />

Zeit der drohendsten Gefahren. Ich werfe mich mit D<strong>an</strong>iel vor Gott nieder <strong>und</strong> rufe: „Wir <strong>und</strong> unsere<br />

Väter haben gesündigt! Gedenke unserer nicht nach unseren Sünden, sondern gedenke deiner<br />

großen Barmherzigkeit!“ Ich bin ein Kind <strong>und</strong> Glied der L<strong>an</strong>deskirche, <strong>und</strong> die acht Jahre, in denen<br />

ich hier alles über mich habe ergehen lassen, sind Beweis dafür, ob ich es redlich mit dem L<strong>an</strong>de<br />

<strong>und</strong> der Kirche meine. Nach ihrem Ursprung ist aber die preußische L<strong>an</strong>deskirche die durch König<br />

Friedrich Wilhelm III. staatlich vollzogene Vereinigung der reformierten <strong>und</strong> lutherischen Kirche im<br />

preußischen L<strong>an</strong>de. Diese Vereinigung k<strong>an</strong>n eine wahrhaft kirchliche nur auf dem Wege werden,<br />

daß das <strong>von</strong> Gott selbst verordnete Haupt, unser Heil<strong>an</strong>d Jesus Christus durch sein Wort <strong>und</strong> seinen<br />

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