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Briefe von H. F. Kohlbrügge an J. Wichelhaus - Licht und Recht

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Die <strong>von</strong> Kaiser <strong>und</strong> Reich verbürgten <strong>Recht</strong>e der reformierten Religionsbekenner in Deutschl<strong>an</strong>d,<br />

die Spezialrechte der reformierten Kirche <strong>von</strong> Berg <strong>und</strong> Mark, sind im Jahre 1835 durch feierliche<br />

<strong>und</strong> rechtsgültige Verwahrung stehen geblieben; auf Gr<strong>und</strong> dieser <strong>Recht</strong>e hat sich die Gemeinde<br />

als reformierte Gemeinde konstituiert; die Gemeinde erwartet <strong>von</strong> der Gerechtigkeit des Königs<br />

<strong>und</strong> der unierten L<strong>an</strong>deskirche, daß diese <strong>Recht</strong>e staatlich <strong>und</strong> kirchlich <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt <strong>und</strong> respektiert<br />

werden, so daß die Gemeinde als eine alt- <strong>und</strong> echtreformierte Kirche im Besitz der diesem Bekenntnis<br />

durch den westfälischen Frieden gesicherten <strong>Recht</strong>e ruhig verbleibe.<br />

Ohm D<strong>an</strong>iel hat dies im G<strong>an</strong>zen gut begriffen <strong>und</strong> vollgehalten.<br />

Will m<strong>an</strong> ex concessis argumentieren, so scheint mir folgender Weg der beste:<br />

Durch Königliche Ordre ist die niederländisch-reformierte Gemeinde in Elberfeld mit den bürgerlichen<br />

Korporationsrechten beschenkt worden, sie ist also staatlich als eine „reformierte Gemeinde“<br />

<strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt. Die Gemeinde hegt deshalb zu dem König <strong>und</strong> der Staatsregierung das Vertrauen,<br />

daß sie die Gemeinde in dem Besitzst<strong>an</strong>d der <strong>Recht</strong>e, welche dem reformierten Bekenntnis in g<strong>an</strong>z<br />

Deutschl<strong>an</strong>d verbürgt sind, gegen etwaige Angriffe oder Übergriffe schützen <strong>und</strong> nicht zugeben<br />

werde, daß m<strong>an</strong> eine Gemeinde, die allein darum besteht, weil sie in unw<strong>an</strong>delbarer Treue <strong>an</strong> dem<br />

Glauben <strong>und</strong> den Ordnungen der Väter festgehalten hat, in eine Kategorie mit solchen Genossenschaften<br />

stelle, die lediglich dem pruritus rerum novarum [dem Jucken nach Neuerungen] den Ursprung<br />

verd<strong>an</strong>ken; daß demnach insbesondere:<br />

1. die Amtsh<strong>an</strong>dlungen in der Gemeinde als die Akte einer reformierten Gemeinde betrachtet<br />

werden.<br />

2. daß überhaupt die reformierte Gemeinde in Elberfeld nicht <strong>an</strong>ders betrachtet werde, als wie<br />

m<strong>an</strong> die reformierte Kirche der Schweiz, der Niederl<strong>an</strong>de etc. zu allen Zeiten betrachtet hat, d. h. als<br />

eine Kirche des protest<strong>an</strong>tischen <strong>und</strong> ev<strong>an</strong>gelischen Bekenntnisses <strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong> desselben als eine<br />

Schwesterkirche, die mit sämtlichen protest<strong>an</strong>tischen Gemeinden Anteil <strong>an</strong> den <strong>Recht</strong>en besitzt, die<br />

durch Gottes Gnade der lautern Predigt des Ev<strong>an</strong>geliums in heißem Kampfe gewonnen sind.<br />

3. daß bei einem Übertritt irgend jem<strong>an</strong>des zu dieser Gemeinde die Gewissensfreiheit respektiert<br />

<strong>und</strong> der Austretende in derselben Weise aus dem frühern kirchlichen Verb<strong>an</strong>de entlassen werde, als<br />

wenn z. B. jem<strong>an</strong>d zu der römisch-katholischen oder zu der nicht unierten lutherischen Kirche übergeht.<br />

Wie gesagt, ich lasse es völlig dahingestellt, ob es zweckmäßig ist, eine solche Eingabe zu machen;<br />

ich habe Ihnen damit nur die Gesichtspunkte <strong>an</strong>deuten wollen, die sich mir aus der Lage der<br />

Sache ergeben haben. Wenn die Sache wieder zur Sprache kommt, werden Sie wenigstens einigen<br />

Nutzen daraus ziehen können. Ich rate im übrigen zur Behutsamkeit, damit die Fre<strong>und</strong>schaft des<br />

Ministers <strong>und</strong> der Regierung der Gemeinde erhalten bleibe.<br />

Die herzlichsten Grüße Ihnen <strong>und</strong> der teuren Frau Pastorin <strong>von</strong> Ihrem Joh<strong>an</strong>nes <strong>Wichelhaus</strong>.<br />

Halle, den 20. Juni 1855.<br />

Lieber Herr Pastor!<br />

______<br />

Anlage 11 zum Brief 69.<br />

Aus einem <strong>Briefe</strong> meiner Pauline höre ich, daß Ihr Gerhard glücklicher Bräutigam <strong>von</strong> Fräulein<br />

<strong>von</strong> Bode ist. Empf<strong>an</strong>gen Sie dazu meinen herzlichen Glückwunsch! Möge der allmächtige <strong>und</strong><br />

gnädige Gott ihn nach seiner Güte mit einer treuen <strong>und</strong> liebenden Gefährtin <strong>und</strong> Frau beschenkt ha-<br />

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