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Briefe von H. F. Kohlbrügge an J. Wichelhaus - Licht und Recht

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Halle, den 24. November 1855.<br />

Lieber Herr Pastor!<br />

Anlage 15 zu Brief 71.<br />

Wir haben durch die liebe Schwester Elvire gehört, welch schwere Wochen Sie <strong>und</strong> die teure<br />

Frau Pastorin durchgemacht haben. Gott sei ged<strong>an</strong>kt, der Sie gestärkt <strong>und</strong> der den tobenden Wellen<br />

ein „Halt“ geboten hat.<br />

Bei uns geht es gut. Mit unserer häuslichen Einrichtung sind wir jetzt beinahe zu Ende. Pauline<br />

fühlt sich hier g<strong>an</strong>z zu Hause, <strong>und</strong> wir sind so vertraut gegen ein<strong>an</strong>der, als hätten wir, ich weiß nicht<br />

wie l<strong>an</strong>ge, mit ein<strong>an</strong>der gelebt. An allerlei Ungemach fehlt es freilich nicht, <strong>und</strong> die Not Leibes <strong>und</strong><br />

der Seele tut uns ja not, daß wir in dem Sichtbaren <strong>und</strong> dem Genießbaren nicht hängen bleiben, aber<br />

im g<strong>an</strong>zen ist es doch eine Zeit der Erquickung. Besondere Freude habe ich <strong>an</strong> unserm stillen, traulichen<br />

Wohnstübchen, wenn ich abends aus dem Kolleg komme <strong>und</strong> dort liebende Arme mich empf<strong>an</strong>gen.<br />

Unter meinen Zuhörern sind mehrere junge Leute, die mir Freude machen; die Zahl ist nicht<br />

so groß, wie im vorigen Semester, aber es ist mehr Halt in dem kleineren Kreise. Pauline <strong>und</strong> ich<br />

sind ein paar Mal in der Kirche gewesen, <strong>und</strong> wir haben auch einige Besuche gemacht, um den<br />

Schein des Sonderlings zu meiden; es ist mir lieb, daß Pauline diese Dinge im g<strong>an</strong>zen leichter<br />

nimmt als ich (der ich gewöhnlich halb kr<strong>an</strong>k da<strong>von</strong> werde), <strong>und</strong> daß sie mir da m<strong>an</strong>ches abnehmen<br />

k<strong>an</strong>n. Meine Körperkräfte reichen nicht weit, <strong>und</strong> ich muß im g<strong>an</strong>zen mich auf das Notwendige beschränken<br />

<strong>und</strong> sehr stille halten. Daß Bula bereits Wolfensbergers Stelle eingenommen hat, überraschte<br />

mich zu hören. Augenblicklich ist kein Schweizer unter meinen Zuhörern.<br />

Mit herzlichem Gruß Ihr Joh<strong>an</strong>nes <strong>Wichelhaus</strong>.<br />

______<br />

Anlage 16 zu Brief 75.<br />

Auszug aus der Allerhöchsten Königlichen Kabinetsordre vom 4. August 1856 <strong>an</strong> das Presbyterium<br />

der niederländischreformierten Gemeinde zu Elberfeld.<br />

Es ist Mein lebhafter Wunsch, die Spaltung in der Gemeinde Elberfelds wieder versöhnt zu sehen.<br />

Ich hege die Überzeugung, daß eine solche Versöhnung, wenn sie in rechter Liebe gesucht<br />

wird, nicht schwer sein würde. Der niederl.-reform. Gemeinde ist, wie Ich mit Freuden vernommen<br />

habe, in ihrem abgesondertem Bestehen ein reicher Segen <strong>an</strong> ev<strong>an</strong>gelischer Auferbauung, Zucht <strong>und</strong><br />

Armenpflege unter einsichtsvoller Leitung zuteil geworden. Sie befindet sich in der glücklichen<br />

Lage, nicht um einer äußeren Not willen, sondern aus freiem Triebe christlicher Eintracht, die Wiedervereinigung<br />

suchen zu können <strong>und</strong> ein Beispiel christlicher Selbstverleugnung zu geben, welche<br />

nicht nur für die dortige Stadt <strong>und</strong> Gegend, sondern für das G<strong>an</strong>ze der ev<strong>an</strong>gelischen Kirche ein gesegnetes<br />

sein würde. Nur wolle sie nicht in Selbstgenugtuung dahin trachten, auch die alte reformierte<br />

Stammgemeinde aus den Verbindungen loszureißen, in welche sie schon durch die Verordnungen<br />

<strong>und</strong> Synodalschlüsse <strong>von</strong> 1815-1819 zu der gesamten Provinzial- <strong>und</strong> L<strong>an</strong>deskirche <strong>und</strong> zu<br />

den <strong>von</strong> Mir eingesetzten Kirchenbehörden getreten ist, <strong>und</strong> welche durch die Kirchenordnung <strong>von</strong><br />

1835 weiter befestigt <strong>und</strong> ausgebildet worden sind. Die Ordnungen der Provinzial- <strong>und</strong> L<strong>an</strong>deskirche<br />

lassen der Selbstbestimmung der christlichen Gemeinden, der Gestaltung ihres Kultus auf bekenntnismäßiger<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> der Pflege aller sonstigen berechtigten Eigentümlichkeiten einen so<br />

weiten Raum, daß auch die Verhältnisse der wieder vereinigten reformierten Gemeinde ohne eine<br />

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