25.12.2013 Aufrufe

1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 102 -<br />

Aufschluss über die Verwaltungsmassregeln, die Art, Grösse und Verwendung<br />

der Einkünfte, sowie das Verwaltungspersonal gewähren hauptsächlich das<br />

bischöfliche Einkünfterodel aus dem 13. Jahrhundert 475 und die <strong>von</strong> Muoth<br />

herausgegebenen Ämterbücher.<br />

Die Mittelpunkte der Verwaltung bildeten die Fron- oder Meierhöfe, in deren<br />

engern Wirtschaftsverband eine Anzahl Huben und etwa auch coloniae<br />

(grössere Bauernhöfe) gehörten, welche in erster Linie die für den Eigenbetrieb<br />

des Hofes erforderlichen Arbeitskräfte stellten. Aber auch die ausser einem<br />

solchen Wirtschaftsverband stehenden Leihegüter jeglicher Art waren einer<br />

best<strong>im</strong>mten Hofverwaltung zur Aufsicht und Zinszahlung unterstellt.<br />

<strong>Der</strong> ökonomischen Verwaltung dieser Höfe standen sogenannte Meyer (villici)<br />

vor. Unter ihnen wurden manchmal dann noch Obermeyer (villici majores) <strong>von</strong><br />

den soge-<br />

S. 126: nannten Niedermeyern (villici minores) unterschieden 476 . Die Meyer wurden<br />

durch den <strong>Bischof</strong> unter Mitwirkung des Domkapitels ernannt. In der<br />

Hofverwaltung <strong>von</strong> Zuoz <strong>im</strong> Oberengadin wiederholte sich diese Wahl in der<br />

Regel alle 5 Jahre, und zwar traf hier die Wahlbehörde ihre Wahl unter drei<br />

Kandidaten, die <strong>von</strong> einem siebenköpfigen Wahlmännerkollegium <strong>von</strong><br />

Hubeninhabern vorgeschlagen wurden. Im Domleschg dagegen wurden die<br />

Kandidaten <strong>von</strong> der gesamten Gerichtsversammlung vorgeschlagen 477 .<br />

Als Gehülfen <strong>im</strong> Wirtschaftsbetriebe waren den Meyern beigegeben sogenannte<br />

saltarii (Flurschützen), sagniones (Sennen) 478 und cellerarii (Keller, Kellner,<br />

Kellermeister) 479 .<br />

Als vorgesetzte Beamte der Meyer sind zu nennen der Vizdum (vicedominus)<br />

und Ammann (Amtmann).<br />

Bischöfliche Vizdume amteten in <strong>Chur</strong>, <strong>im</strong> Domleschg, Engadin und Vinstgau,<br />

und zwar. zugleich <strong>als</strong> bischöfliche Gerichts- und Verwaltungsorgane. Sie sind<br />

demnach <strong>als</strong> die Nachfolger der früheren Sculdasii zu betrachten, die sehr<br />

wahrscheinlich bis zur Einführung der Centenare ebenfalls zugleich<br />

475 Mohr, Cod. dipl., 2, Nr. 76.<br />

476 Muoth, Rätien in der Feudalzeit, 56 ff.<br />

477 Muoth a. a. O. 57.<br />

478 Muoth a. a. O. 56.<br />

479 Schröder, Deutsche Rechtsgeschichte, 206

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!