1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter
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Um diese Zeit hat der <strong>Bischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Chur</strong> seine höchste Machtfülle erreicht, die<br />
sich in dem bischöflichen Feud<strong>als</strong>taat verkörpert. Bevor wir diesen Feud<strong>als</strong>taat<br />
und unter<br />
S. 95: seinen Faktoren dann wieder besonders einen Faktor, nämlich denjenigen der<br />
<strong>Grundherr</strong>schaft, einer nähern Untersuchung unterwerfen, haben wir noch kurz<br />
unser Augenmerk auf die neben der bischöflichen <strong>Grundherr</strong>schaft<br />
entstandenen Feudalherrschaften zu richten 339 .<br />
Neben der geistlichen Herrschaft des Klosters Disentis und den Klöstern<br />
<strong>Chur</strong>walden und Kazis, welche durch ihre Immunität <strong>im</strong>merhin zu einer<br />
gewissen Selbständigkeit gelangt waren, entstanden seit dem 12. Jahrhundert<br />
mehrere weltliche Herrschaften, die sich in den Besitz der Landeshoheit zu<br />
setzen wussten, <strong>als</strong>o auch die hohe Gerichtsbarkeit ausübten 340 .<br />
Als Inhaber solcher Herrschaften sind zu nennen die Freiherren <strong>von</strong> Vatz, die<br />
Freiherren <strong>von</strong> Rhäzüns, die Freiherren <strong>von</strong> Belmont, die Grafen <strong>von</strong> Sax-<br />
Misox, die Grafen <strong>von</strong> Werdenberg-Heiligenberg und die Vögte <strong>von</strong> Matsch.<br />
Diese Herren besassen in Rätien Allodien und daneben besonders bischöfliche<br />
Lehen. Die Allodien stammten zum Teil <strong>von</strong> den erblich gewordenen<br />
Dienstlehen der rätischen Grafenfamilie der Burkhardiner her. Mit den<br />
bischöflichen Lehen werden wir uns an anderer Stelle beschäftigen 341 . Hier<br />
wollen wir zum Schluss noch erwähnen, dass aus der <strong>von</strong> der Reichsvogtei<br />
losgelösten Landschaft Laax Rudolf I. oder Albrecht I. eine Grafschaft bildete<br />
und damit sein Haus belehnte. Im Jahr 1342 ging diese Grafschaft Laax in den<br />
Pfandbesitz der Herren <strong>von</strong> Werdenberg-Sargans über 342 .<br />
S. 96:<br />
2. Kapitel.<br />
Die <strong>Grundherr</strong>schaft <strong>als</strong> Faktor des bischöflichen Feud<strong>als</strong>taates.<br />
Um die Natur der bischöflichen <strong>Grundherr</strong>schaft dieser Zeit zu erfassen, kann<br />
man sie nicht <strong>als</strong> ein selbständiges Ganzes, losgerissen <strong>von</strong> der übrigen<br />
weltlichen Herrschaft des <strong>Bischof</strong>s, betrachten. Man muss sie zuerst <strong>als</strong> einen<br />
Teil des Ganzen, dem sie eingefügt ist, näher kennen zu lernen suchen, <strong>als</strong><br />
einen Faktor des bischöflichen Feud<strong>als</strong>taates, und auch ihren<br />
339 Planta, Geschichte <strong>von</strong> Graubünden, 65ff., Muoth a. a. O. 75ff., Mutzner a. a. O. 98 ff.<br />
340 Die kleinen Feudalherrschaften früherer Zeiten, die keine grosse Bedeutung erlangten, übergehen wir.<br />
341 Siehe unten S. 110, 113 f., 157.<br />
342 Kind, Currätische Urkunden, Nr. 3.