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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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Heiligenberg-Trins verbündet, 1361 sodann nebst den Herren <strong>von</strong> Montalt und<br />

<strong>von</strong> Sax mit den Untertanen der Werdenberger in Schams, Rheinwald, Safien,<br />

V<strong>als</strong> und Tersnaus.<br />

Von höchster Bedeutung für die weitere geschichtliche Entwicklung sollten<br />

aber die sogenannten drei Bünde werden: der Gotteshausbund, der Obere Bund<br />

und der Zehngerichtenbund 664 .<br />

Des Gotteshausbundes eigentliche Gründung fand statt durch eine <strong>im</strong> Jahr 1367<br />

in Zernetz abgehaltene Versammlung bischöflicher Ministerialen und<br />

Gotteshausleute, welche zum Schutz vor den zwischen den Herzögen <strong>von</strong><br />

Österreich und ihrem Anhänger, dem gegenwärtigen - aber meist abwesenden -<br />

<strong>Bischof</strong> Peter <strong>von</strong> Böhmen, angesponnenen Intriguen beschlossen: 1. Keinen.<br />

bischöflichen Vikar oder Verwalter in weltlichen Sachen anzuerkennen «ohne<br />

unser aller Willen, Gunst und Rat». 2. Es solle der <strong>Bischof</strong> nichts dem<br />

Gotteshaus entfremden durch Versetzen oder Verkaufen «ohne unser aller Rat,<br />

Wissen, Willen und Gunst». 3. Für Kost und Zehrung der bischöflichen Vesten<br />

S. 170: sollen alle, soweit des Bistums Einkommen nicht reicht, einstehen. 4. Für<br />

wichtige Angelegenheiten, die das Bistum betreffen, sollen die Verbündeten<br />

Zusammenkünfte veranstalten, und endlich: gegenseitige Hülfe für alle mit Rat,<br />

Leib und Gut.<br />

Unterzeichnet wurde diese Abmachung <strong>von</strong> Vertretern. des Domkapitels, der<br />

Stadt <strong>Chur</strong>, aus Domleschg, Schams, Oberhalbstein, Bergell und Engadin. Die<br />

beiden letztem T<strong>als</strong>chaften sowie <strong>Chur</strong> hatten bereits ein eigenes Siegel.<br />

Durch diesen Akt hatte sich das Gotteshaus die Aufsicht über die weltliche<br />

Verwaltung des Bistums angeeignet. Ja in dem Streit der Stadt <strong>Chur</strong> mit<br />

<strong>Bischof</strong> Johann Abundius Naso mass es sich, wie wir gesehen,<br />

schiedsrichterliche Kompetenzen zu, ebenso später in der Sache des <strong>Bischof</strong>s<br />

<strong>von</strong> Hewen.<br />

<strong>Der</strong> obere oder graue Bund ging hervor aus den verschiedenen<br />

Bundesverträgen, die während der vielen unter <strong>Bischof</strong> Hartmann wütenden<br />

Fehden zwischen Herren und Gerichtsgemeinden geschlossen wurden. Als<br />

wertvolle Frucht des obern Bundes ist namentlich zu erwähnen die Schaffung<br />

eines Bundesgerichtes, das schliesslich die Stellung eines Appellationshofes<br />

einnahm. <strong>Der</strong> Vorsitzende dieses Gerichtes war zugleich Haupt des Bundes.<br />

664 Vergl. Mutzner a. a. O. 117 ff.

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