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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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vererbbaren Erblehens an die Familie Planta über 599 .<br />

Ähnlich liegen die Verhältnisse <strong>im</strong> Oberhalbstein. Auch hier ist kein<br />

Erwerbstitel der gräflichen Rechte bekannt, welche der <strong>Bischof</strong> schon früh in<br />

diesem Tal ausübte 600 . Den Ausgangspunkt mag die <strong>Grundherr</strong>schaft in<br />

Schweiningen, Salux und Praden mit ihrer Immunitätsgerichtsbarkeit gebildet<br />

haben 601 . In diesen Besitzungen, wie auch in den später noch hinzukommenden,<br />

werden ebenfalls die niedern Beamten des <strong>Bischof</strong>s auch das Amt des<br />

Immunitätsrichters geführt haben, wogegen in Stalla diese Aufgabe einem<br />

Ammann übertragen war. Mit der früher gräflichen Judikatur <strong>im</strong> ganzen<br />

Oberhalbstein, sowie in Tiefencastel, Mons und Alvaschein aber war ein auf<br />

der Burg Reams sitzender Vogt betraut 602 .<br />

S. 152: Im Domleschg waren die Höfe Almens und Schrans der Ausgangspunkt<br />

geschlossener Bannbezirke, innerhalb welcher der bischöfliche<br />

Immunitätsrichter waltete. Formell erhielt der <strong>Bischof</strong> erst 1354 <strong>von</strong> Karl IV.<br />

die gräflichen Rechte übertragen 603 , so dass rechts des Rheins <strong>im</strong> Domleschg<br />

nur einzelne kleinere unter der Patr<strong>im</strong>onialgerichtsbarkeit <strong>von</strong> Edlen stehende<br />

Herrschaften nicht vollständig unter bischöflicher Gerichtsherrschaft standen 604 .<br />

Die bischöfliche Immunitätsgerichtsbarkeit lag be<strong>im</strong> Vizdum 605 , die frühere<br />

gräfliche Judikatur bei einem vom <strong>Bischof</strong> ernannten Vogt, der in Fürstenau<br />

sass 606 .<br />

Die jährlichen Gerichtsversammlungen fanden in Fürstenau und mitunter auch<br />

in Kazis statt, welches, wie wir gesehen, zwar nicht eine bischöfliche<br />

<strong>Grundherr</strong>schaft darstellte, wohl aber <strong>als</strong> mittelbares Kloster unter des <strong>Bischof</strong>s<br />

Vogtei stand. Zu diesen Versammlungen hatte der Vizdum 14 Tage vorher alle<br />

Meyer und Huber aufzubieten. Vogt und Vizdum sassen dann zu Gericht 607 .<br />

599 Planta, Currätische Herrschaften, 50 ff., Muoth, Currätien in der Feudalzeit, 58.<br />

600 Planta a. a. O. 55 ff.<br />

601 Vergl. oben S. 106.<br />

602 Planta a. a. O. 58.<br />

603 Vergl. oben S.194.<br />

604 Muoth, Ämterbücher, 55.<br />

605 Planta a. a. O. 63 ff.<br />

606 Muoth, Currätien in der Feudalzeit, 61. Ämterbücher S. 60 heisst es: item ain burgherr zu Fürstenow<br />

soll das gericht halten und die vogty zu Fürstenow und ze Catz und was dazu gehört. Item so git man<br />

ainem burgherren zu Fürstenow ze Burghut 111 libras anwert. De wirt <strong>im</strong> usser dem kasten XVI<br />

scheffel. Item so buwt er XIII iuchart mit dem Bomgarten und mit dem wingarten und andern ackern<br />

die sind <strong>im</strong> gerechnet für XIII scheffel. Item so hat er XVI manmat wiesen die man nennet terzelana<br />

und navium, die nutzt er für XVI scheffel».<br />

607 Muoth, Currätien in der Feudalzeit, 61 ff.

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