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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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durch den <strong>Bischof</strong> 293 . Anders lassen sich diese nicht erklären, denn die<br />

öffentlich- rechtliche Herrschaft des <strong>Bischof</strong>s kann nicht zur Weggabe einer<br />

Kirche durch privatrechtliches Geschäft berechtigen. Eine solche Weggabe liegt<br />

schon in einem Tausch <strong>von</strong> Kirchen und Kapellen, wie wir ihm bereits<br />

begegnet. Im Jahr 1186 tritt der <strong>Bischof</strong> gegen entsprechende Zugeständnisse<br />

des Gegenkontrahenten dem Kloster Marienberg seine Kirche zu Burgeis mit<br />

allen Rechten ab 294 .<br />

So übergibt 1154 <strong>Bischof</strong> Adalgot dem Kloster St. Luzius unter anderem auch<br />

die Kirche <strong>von</strong> Praden mit allen Zubehörden und zwei Jahre später die St.<br />

Martins- und St. Albanskapelle dem Kloster Kazis 295 . Und <strong>im</strong> Jahre 1259<br />

schenkt <strong>Bischof</strong> Heinrich IV. dem Kloster Marienberg die Pfarrkirche zu<br />

Passeyr <strong>im</strong> Tirol 296 , <strong>im</strong> Jahr 1265 vergabte der gleiche dem Kloster St. Johann<br />

<strong>im</strong> Thurtal die Kapelle zu Kalcheren 297 .<br />

S. 87: So sieht man durch den Einfluss des Eigenkirchenwesens, das zuerst wesentlich<br />

dazu beigetragen, den untergeordneten bischöflichen Kirchen eine<br />

vermögensrechtliche selbständige Stellung zu geben, später die gleichen<br />

bischöflichen Kirchen mit ihren Vermögen in eine straffe privatrechtliche<br />

Abhängigkeit vom <strong>Bischof</strong> gebracht. Aber noch weiter geht dieser Einfluss<br />

germanischen Rechts. Die Zerlegung des Sondervermögens der Kathedrale<br />

selbst in bischöfliches und Kapitelgut bedeutet eine Verneinung des<br />

ursprünglich gedachten Rechtssubjektes, eine Verneinung des Eigentums der<br />

Heiligen an den ihnen geweihten Kathedralen.<br />

S. 88:<br />

II. Teil.<br />

Die <strong>Chur</strong>er bischöfliche <strong>Grundherr</strong>schaft in der Feudalzeit.<br />

1. Kapitel.<br />

293 Im Interesse des Zusammenhangs überschreiten wir hier die unserem ersten Teil sonst gesetzte<br />

zeitliche Grenze.<br />

294 Cod. dipl. I Nr. 151.<br />

295 Cod. dipl. I Nr. 128.<br />

296 Cod. dipl. I Nr. 235.<br />

297 Cod. dipl. I Nr. 250.

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