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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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Handelt es sich in den angegebenen Fällen um Zollverleihungen, so enthält eine<br />

Urkunde vom Jahr 843 243 mit nachfolgender Bestätigung 244 eine Zollbefreiung.<br />

Dem <strong>Bischof</strong> wird nämlich das Recht verliehen, nach je vier königlichen<br />

Transportschiffen, die auf dem Wallensee verkehren, ein Schiff für sich, ohne<br />

Zoll und Fahrgeld zu entrichten, befrachten zu dürfen. Mit der Zollbefreiung ist<br />

hier <strong>als</strong>o zugleich die Verleihung eines regalienartigen Rechtes - denn ein<br />

solches scheint die Fahrt auf dem Wallensee zu sein - verbunden.<br />

Im Jahr 958 245 überträgt die Krone ihren Anspruch auf den Hofstattzins der<br />

halben Stadt <strong>Chur</strong>, dem wir oben bereits ausführlichere Erörterungen gewidmet,<br />

und weiters ihren Anspruch auf Wachtdienstleistung seitens der Bürger, der<br />

auch nach Erteilung der Immunität bestehen bleibt 246 , und endlich auch das<br />

Münzrecht auf den <strong>Bischof</strong>. Verleihung des Münzrechtes kommt zuerst unter<br />

Ludwig dem Frommen vor. Auch in <strong>Chur</strong> wurden in dieser Zeit schon Münzen<br />

geprägt 247 . Doch bedeuten um diese Zeit solche Verleihungen bloss die<br />

Bewilligung einer Münzstätte 248 . Anders in der Zeit, da unsere Urkunde<br />

ausgestellt wurde. Im zehnten Jahrhundert wird nämlich mit der Verleihung<br />

S. 69: des Münzrechtes das Recht der selbständigen Prägung mit eigenem Stempel<br />

übertragen 249 .<br />

Von den <strong>im</strong> Jahr 960 noch hinzukommenden Verleihungen erwähne ich den<br />

Zins <strong>von</strong> der Schafweide in der Cent <strong>Chur</strong>, die Falkenjagd und die<br />

Heersteuer 250 daselbst, sowie die Fischerei <strong>im</strong> Wallensee und in der Seez. Die<br />

Schafweide der Cent <strong>Chur</strong> bestand wohl schon in römischer Zeit. Wie die<br />

Römer die Weiden überhaupt <strong>als</strong> Staatseigentum ansahen, so musste auch der<br />

Zins der <strong>Chur</strong>er Schafweide dem Staat und später den fränkischen Königen<br />

zustehen 251 . Die Falkenjagd war des Königs, weil die Waldungen, in denen sie<br />

ausgeübt wurde, in der Cent <strong>Chur</strong> vermutlich königliche Bannwälder waren 252 ,<br />

243 Cod. dipl. I Nr. 26.<br />

244 Cod. dipl. I Nr. 52.<br />

245 Cod. dipl. I Nr. 53.<br />

246 Schröder a. a. O. 210.<br />

247 Planta, Das alte Rätien, 415.<br />

248 Schröder a. a. O. 199.<br />

249 Schröder a. a. O. 537.<br />

250 Falls «hostisana» mit «hostenditium» identisch ist. Siehe Plattner a. a. O. 23, Anm. 1. Planta erklärt<br />

es mit Hofstattzins.<br />

251 Planta, a. a. O. 422.<br />

252 Dazu gehörten wohl hauptsächlich die zwei mit dem Königshof dem <strong>Bischof</strong> übertragenen Forste<br />

(vermutlich der Fürstenwald bei <strong>Chur</strong> und der Oldiswald bei Haldenstein).

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