1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter
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Handelt es sich in den angegebenen Fällen um Zollverleihungen, so enthält eine<br />
Urkunde vom Jahr 843 243 mit nachfolgender Bestätigung 244 eine Zollbefreiung.<br />
Dem <strong>Bischof</strong> wird nämlich das Recht verliehen, nach je vier königlichen<br />
Transportschiffen, die auf dem Wallensee verkehren, ein Schiff für sich, ohne<br />
Zoll und Fahrgeld zu entrichten, befrachten zu dürfen. Mit der Zollbefreiung ist<br />
hier <strong>als</strong>o zugleich die Verleihung eines regalienartigen Rechtes - denn ein<br />
solches scheint die Fahrt auf dem Wallensee zu sein - verbunden.<br />
Im Jahr 958 245 überträgt die Krone ihren Anspruch auf den Hofstattzins der<br />
halben Stadt <strong>Chur</strong>, dem wir oben bereits ausführlichere Erörterungen gewidmet,<br />
und weiters ihren Anspruch auf Wachtdienstleistung seitens der Bürger, der<br />
auch nach Erteilung der Immunität bestehen bleibt 246 , und endlich auch das<br />
Münzrecht auf den <strong>Bischof</strong>. Verleihung des Münzrechtes kommt zuerst unter<br />
Ludwig dem Frommen vor. Auch in <strong>Chur</strong> wurden in dieser Zeit schon Münzen<br />
geprägt 247 . Doch bedeuten um diese Zeit solche Verleihungen bloss die<br />
Bewilligung einer Münzstätte 248 . Anders in der Zeit, da unsere Urkunde<br />
ausgestellt wurde. Im zehnten Jahrhundert wird nämlich mit der Verleihung<br />
S. 69: des Münzrechtes das Recht der selbständigen Prägung mit eigenem Stempel<br />
übertragen 249 .<br />
Von den <strong>im</strong> Jahr 960 noch hinzukommenden Verleihungen erwähne ich den<br />
Zins <strong>von</strong> der Schafweide in der Cent <strong>Chur</strong>, die Falkenjagd und die<br />
Heersteuer 250 daselbst, sowie die Fischerei <strong>im</strong> Wallensee und in der Seez. Die<br />
Schafweide der Cent <strong>Chur</strong> bestand wohl schon in römischer Zeit. Wie die<br />
Römer die Weiden überhaupt <strong>als</strong> Staatseigentum ansahen, so musste auch der<br />
Zins der <strong>Chur</strong>er Schafweide dem Staat und später den fränkischen Königen<br />
zustehen 251 . Die Falkenjagd war des Königs, weil die Waldungen, in denen sie<br />
ausgeübt wurde, in der Cent <strong>Chur</strong> vermutlich königliche Bannwälder waren 252 ,<br />
243 Cod. dipl. I Nr. 26.<br />
244 Cod. dipl. I Nr. 52.<br />
245 Cod. dipl. I Nr. 53.<br />
246 Schröder a. a. O. 210.<br />
247 Planta, Das alte Rätien, 415.<br />
248 Schröder a. a. O. 199.<br />
249 Schröder a. a. O. 537.<br />
250 Falls «hostisana» mit «hostenditium» identisch ist. Siehe Plattner a. a. O. 23, Anm. 1. Planta erklärt<br />
es mit Hofstattzins.<br />
251 Planta, a. a. O. 422.<br />
252 Dazu gehörten wohl hauptsächlich die zwei mit dem Königshof dem <strong>Bischof</strong> übertragenen Forste<br />
(vermutlich der Fürstenwald bei <strong>Chur</strong> und der Oldiswald bei Haldenstein).