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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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Inhaltes aufzufassen, dass die Sinser Kirche eine Pertinenz der Remüser Kirche<br />

bilden und <strong>von</strong> ihrem Eigentümer nach den Regeln des deutschrechtlichen<br />

Pertinenzverhältnisses nur durch die Hauptsache genutzt werden soll. Wir<br />

haben <strong>als</strong>o den Fall vor uns, dass eine Eigenkirche<br />

S. 84: zu der andern in der untergeordneten Stellung einer zu ihr gehörigen -<br />

jedenfalls sehr wertvollen - Pertinenz sich befindet. Die Kirche zu Remüs hat<br />

aber ausser der Sinser Kirche noch viele wertvolle Zubehörden, wie man aus<br />

obigen Quellen klar ersehen kann. Sogar die Fiskaleinkünfte des Unterengadins<br />

zählten zu den nutzbaren Rechten der Kirche, und die Pertinenzen der Sinser<br />

Kirche machten wahrscheinlich den grössten Teil des Dorfes Sins aus.<br />

<strong>Der</strong> gleiche Hartpert erhielt 948 dann noch <strong>von</strong> König Otto I. die Kirchen zu<br />

Nenzingen, sowie Güter und Leute in Rankwil geschenkt 282 . Einige Wendungen<br />

in der betreffenden Urkunde berechtigen zu der Annahme, dass auch diese<br />

Schenkung speziell das Sondervermögen, welches die Remüserkirche für<br />

Hartpert bildete, bereichern sollte. Hartpert wurde später. <strong>Bischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Chur</strong>,<br />

und seine Eigenkirchen müssen fortan bischöflich geblieben sein 283 .<br />

Weitere königliche Eigenkirchen, die an das Bistum übergehen, sind die<br />

Kirchen in Bludenz und Schams 284 . Beide werden dem <strong>Bischof</strong> Waldo<br />

persönlich geschenkt (940), und letztere sollte, wie wir schon bemerkt haben,<br />

nach Waldos Tod an das Kloster Kazis gelangen. Diese Best<strong>im</strong>mung erinnert<br />

an den oft vorkommenden Fall, da Krongut - besonders Kirchen - zu<br />

lebenslänglichem Eigentum verliehen wurde mit der Erlaubnis, dasselbe<br />

testamentarisch einem best<strong>im</strong>mten Kloster zu übermachen 285 .<br />

Ferner geht mit dem Königshof Zizers <strong>im</strong> Jahr 955 die dortige Kirche mit<br />

Zehnten an das Bistum über 286 . Hier wird die Kirche zugleich mit den andern<br />

Zubehörden <strong>als</strong> Bestandteil des Königshofes aufgezählt. Sie ist <strong>als</strong>o eine<br />

«ecclesia indominicata».<br />

S. 85: In ähnlicher Weise wird <strong>im</strong> Jahre 966 dem <strong>Bischof</strong> Obersaxen cum ecclesia et<br />

dec<strong>im</strong>is übergeben 287 .<br />

282 Cod. dipl. I Nr. 46.<br />

283 Planta, Currätische Herrschaften, Abschnitt Unterengadin.<br />

284 Cod. dipl. I Nr. 44.<br />

285 Stutz, Benefizialwesen, 166.<br />

286 Cod. dipl. I Nr. 52.<br />

287 Cod. dipl. 1 Nr. 62.

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