1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter
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Inhaltes aufzufassen, dass die Sinser Kirche eine Pertinenz der Remüser Kirche<br />
bilden und <strong>von</strong> ihrem Eigentümer nach den Regeln des deutschrechtlichen<br />
Pertinenzverhältnisses nur durch die Hauptsache genutzt werden soll. Wir<br />
haben <strong>als</strong>o den Fall vor uns, dass eine Eigenkirche<br />
S. 84: zu der andern in der untergeordneten Stellung einer zu ihr gehörigen -<br />
jedenfalls sehr wertvollen - Pertinenz sich befindet. Die Kirche zu Remüs hat<br />
aber ausser der Sinser Kirche noch viele wertvolle Zubehörden, wie man aus<br />
obigen Quellen klar ersehen kann. Sogar die Fiskaleinkünfte des Unterengadins<br />
zählten zu den nutzbaren Rechten der Kirche, und die Pertinenzen der Sinser<br />
Kirche machten wahrscheinlich den grössten Teil des Dorfes Sins aus.<br />
<strong>Der</strong> gleiche Hartpert erhielt 948 dann noch <strong>von</strong> König Otto I. die Kirchen zu<br />
Nenzingen, sowie Güter und Leute in Rankwil geschenkt 282 . Einige Wendungen<br />
in der betreffenden Urkunde berechtigen zu der Annahme, dass auch diese<br />
Schenkung speziell das Sondervermögen, welches die Remüserkirche für<br />
Hartpert bildete, bereichern sollte. Hartpert wurde später. <strong>Bischof</strong> <strong>von</strong> <strong>Chur</strong>,<br />
und seine Eigenkirchen müssen fortan bischöflich geblieben sein 283 .<br />
Weitere königliche Eigenkirchen, die an das Bistum übergehen, sind die<br />
Kirchen in Bludenz und Schams 284 . Beide werden dem <strong>Bischof</strong> Waldo<br />
persönlich geschenkt (940), und letztere sollte, wie wir schon bemerkt haben,<br />
nach Waldos Tod an das Kloster Kazis gelangen. Diese Best<strong>im</strong>mung erinnert<br />
an den oft vorkommenden Fall, da Krongut - besonders Kirchen - zu<br />
lebenslänglichem Eigentum verliehen wurde mit der Erlaubnis, dasselbe<br />
testamentarisch einem best<strong>im</strong>mten Kloster zu übermachen 285 .<br />
Ferner geht mit dem Königshof Zizers <strong>im</strong> Jahr 955 die dortige Kirche mit<br />
Zehnten an das Bistum über 286 . Hier wird die Kirche zugleich mit den andern<br />
Zubehörden <strong>als</strong> Bestandteil des Königshofes aufgezählt. Sie ist <strong>als</strong>o eine<br />
«ecclesia indominicata».<br />
S. 85: In ähnlicher Weise wird <strong>im</strong> Jahre 966 dem <strong>Bischof</strong> Obersaxen cum ecclesia et<br />
dec<strong>im</strong>is übergeben 287 .<br />
282 Cod. dipl. I Nr. 46.<br />
283 Planta, Currätische Herrschaften, Abschnitt Unterengadin.<br />
284 Cod. dipl. I Nr. 44.<br />
285 Stutz, Benefizialwesen, 166.<br />
286 Cod. dipl. I Nr. 52.<br />
287 Cod. dipl. 1 Nr. 62.