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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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wegen der zunehmenden Macht und Habgier der adeligen Vizdume die<br />

Einsetzung eines eigentlichen Beamten, dem die Vizdume einen Teil ihrer<br />

Kompetenzen abgeben mussten, wünschenswert. Es konnte dann nicht fern<br />

liegen, diesen Beamten mit. dem gleichen Titel zu benennen wie den Ammann<br />

in <strong>Chur</strong>. - Wurde dann in der Folge bei zunehmender Ausdehnung der<br />

<strong>Grundherr</strong>schaft die Errichtung neuer Verwaltungsstellen notwendig, so zog es<br />

die Herrschaft natürlich vor, statt eines Vizdumlehens ein neues Ammannamt<br />

zu errichten: daher gab es Bezirke, wo keine Vizdume amteten, sondern die in<br />

ihren Amtskreis fallenden Geschäfte <strong>von</strong> einem Ammann besorgt wurden.<br />

Als Unterbeamte für gerichtliche, administrative und fiskalische<br />

Angelegenheiten sind dann auch die Weibel zu nennen 495 , deren einer auch z.B.<br />

in Fürstenau seines Amtes waltete 496 .<br />

Die Castellane waren in erster Linie Militärbeamte, so z.B. die Burgvögte <strong>von</strong><br />

Riedberg und Fürstenburg. Dagegen scheinen die Castellane <strong>im</strong> Unterengadin<br />

auch die Funktionen <strong>von</strong> Vizdumen versehen zu haben 497 .<br />

S. 130: Nun bleiben noch zu nennen, die Ämter der Zentralverwaltung an den<br />

bischöflichen Residenzen <strong>Chur</strong>, Fürstenau und Fürstenburg. Zu den höhern<br />

Hof- und Ehrenämtern, die Mitgliedern des hohen Adels verliehen wurden,<br />

gehörten wie am königlichen Hofe das Amt des Hofmeisters oder Marschalls,<br />

des Kämmerers, des Mundschenks und des Truchsessen. Daneben wurden an<br />

den Residenzen gehalten: ein Schwertvorträger, Jäger, Falkner, Küchenmeister,<br />

Pförtner, Schmied, Pfister, Baumeister, Fleischer, Küfer, Förster, Gärtner,<br />

Feuermacher und Hofnarr.<br />

Damit haben wir das ganze Verwaltungssystem kurz skizziert.<br />

Die Beamten wurden für ihre Dienste durch eine Besoldung, die ihnen - meist<br />

in Natura - aus den Einkünften zugewiesen wurde, und durch die Belehnung<br />

mit Dienstlehen entschädigt.<br />

<strong>Der</strong> erste Sammelpunkt der Einkünfte war <strong>als</strong>o der Fronhof. Von dort wurde ein<br />

best<strong>im</strong>mter Betrag entweder vom Obermeyer direkt an die Zentralverwaltung<br />

abgeliefert, während ein übriger Teil zur Bestreitung der Hofverwaltung und<br />

Löhnung des Meyers diente, der seinerseits auch wieder zu verschiedenen<br />

Aufwendungen verpflichtet war, z.B. bei Anwesenheit des <strong>Bischof</strong>s (Stellung<br />

495 Schröder, Deutsche Rechtsgeschichte, 627<br />

496 Muoth, Ämterbücher, 62.<br />

497 Muoth, Currätien in der Feudalzeit, 60.

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