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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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auch des Domkapitels Erwähnung getan wird, wird dieser Passus auch wohl oft<br />

<strong>als</strong> eine farblose Nachahmung früherer Urkunden wiederkehren oder mehr die<br />

Bedeutung einer reinen Zeugenaufführung besitzen.<br />

Nun erübrigt uns, in diesem Kapitel noch einen Blick auf die räumliche<br />

Ausdehnung der bischöflichen <strong>Grundherr</strong>schaft <strong>im</strong> frühem <strong>Mittelalter</strong> und ihre<br />

Eingliederung in den Staatsorganismus zu werfen. Nachdem wir <strong>im</strong> ersten<br />

Kapitel auch die älteste Geschichte des Bistums <strong>Chur</strong> berücksichtigt, werden<br />

wir nun <strong>als</strong> zeitlichen Ausgangspunkt unserer Untersuchungen den Beginn des<br />

IX. Jahrhunderts ansehen, mit dem, wie wir gesehen haben, eine ganz neue<br />

Entwicklung der bischöflichen <strong>Grundherr</strong>schaft anhebt, und wir werden ältere<br />

Zustände nur da berücksichtigen, wo dies zur Erklärung der späteren<br />

Entwicklung geboten ist, wie <strong>im</strong> Gerichtswesen und dem Wirtschaftswesen.<br />

Die Regierungszeit Victors Il. bildet einen bedeutsamen Markstein in der<br />

Geschichte der weltlichen Herrschaft der <strong>Chur</strong>er Bischöfe. Mit der Entziehung<br />

der königlichen Kirchen und übrigen Besitzungen durch Graf Roderich stürzt<br />

das Fürstbistum früherer Zeiten zusammen. Mit der durch Ludwig dem<br />

Frommen verordneten Restitution <strong>von</strong> Zizers etc. beginnt anderseits die lange<br />

Reihe der Zuwendungen deutscher Kaiser, durch welche allein ein Aufblühen<br />

der neuen Herrschaft, wie es die Geschichte verzeichnet, ermöglicht wurde.<br />

Und das aus dieser Zeit stammende Reichsurbar (früher <strong>als</strong> bischöfliches Rodel<br />

aus dem XI. Jahrhundert angesehen) veranschaulicht mit Hin<br />

S. 21: sicht auf die Vergangenheit, welch ansehnlichen Königsbesitz vor der<br />

Trennung der geistlichen und weltlichen Gewalt in Rätien der <strong>Bischof</strong> in den<br />

Händen hatte und -- durch das Vorgehen Roderichs verlieren musste, es<br />

veranschaulicht aber auch für die Zukunft, wie <strong>von</strong> diesem Block in der Folge<br />

ein Stück nach dem andern abbröckelte und in bischöfliches Eigentum<br />

überging. Wir haben bereits dargetan, dass durch Caro und Oechsli die über<br />

genanntes Urbar früher herrschende Auffassung in überzeugender Weise<br />

widerlegt worden ist, und verweisen nochm<strong>als</strong> auf die betreffenden Schriften.<br />

Ausserdem führen wir noch weiteres an, was für die Qualifikation des Rodels<br />

<strong>als</strong> königliches Urbar beziehungsweise Revindikationsrodel des Bistums<br />

spricht.<br />

Es hat sich <strong>als</strong> sehr trügerisch erwiesen, aus den <strong>im</strong> Rodel enthaltenen Notizen<br />

wirtschaftlicher Natur, z.B. dem Wertansatz für Frischlinge, Schlüsse

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