1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter
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auch des Domkapitels Erwähnung getan wird, wird dieser Passus auch wohl oft<br />
<strong>als</strong> eine farblose Nachahmung früherer Urkunden wiederkehren oder mehr die<br />
Bedeutung einer reinen Zeugenaufführung besitzen.<br />
Nun erübrigt uns, in diesem Kapitel noch einen Blick auf die räumliche<br />
Ausdehnung der bischöflichen <strong>Grundherr</strong>schaft <strong>im</strong> frühem <strong>Mittelalter</strong> und ihre<br />
Eingliederung in den Staatsorganismus zu werfen. Nachdem wir <strong>im</strong> ersten<br />
Kapitel auch die älteste Geschichte des Bistums <strong>Chur</strong> berücksichtigt, werden<br />
wir nun <strong>als</strong> zeitlichen Ausgangspunkt unserer Untersuchungen den Beginn des<br />
IX. Jahrhunderts ansehen, mit dem, wie wir gesehen haben, eine ganz neue<br />
Entwicklung der bischöflichen <strong>Grundherr</strong>schaft anhebt, und wir werden ältere<br />
Zustände nur da berücksichtigen, wo dies zur Erklärung der späteren<br />
Entwicklung geboten ist, wie <strong>im</strong> Gerichtswesen und dem Wirtschaftswesen.<br />
Die Regierungszeit Victors Il. bildet einen bedeutsamen Markstein in der<br />
Geschichte der weltlichen Herrschaft der <strong>Chur</strong>er Bischöfe. Mit der Entziehung<br />
der königlichen Kirchen und übrigen Besitzungen durch Graf Roderich stürzt<br />
das Fürstbistum früherer Zeiten zusammen. Mit der durch Ludwig dem<br />
Frommen verordneten Restitution <strong>von</strong> Zizers etc. beginnt anderseits die lange<br />
Reihe der Zuwendungen deutscher Kaiser, durch welche allein ein Aufblühen<br />
der neuen Herrschaft, wie es die Geschichte verzeichnet, ermöglicht wurde.<br />
Und das aus dieser Zeit stammende Reichsurbar (früher <strong>als</strong> bischöfliches Rodel<br />
aus dem XI. Jahrhundert angesehen) veranschaulicht mit Hin<br />
S. 21: sicht auf die Vergangenheit, welch ansehnlichen Königsbesitz vor der<br />
Trennung der geistlichen und weltlichen Gewalt in Rätien der <strong>Bischof</strong> in den<br />
Händen hatte und -- durch das Vorgehen Roderichs verlieren musste, es<br />
veranschaulicht aber auch für die Zukunft, wie <strong>von</strong> diesem Block in der Folge<br />
ein Stück nach dem andern abbröckelte und in bischöfliches Eigentum<br />
überging. Wir haben bereits dargetan, dass durch Caro und Oechsli die über<br />
genanntes Urbar früher herrschende Auffassung in überzeugender Weise<br />
widerlegt worden ist, und verweisen nochm<strong>als</strong> auf die betreffenden Schriften.<br />
Ausserdem führen wir noch weiteres an, was für die Qualifikation des Rodels<br />
<strong>als</strong> königliches Urbar beziehungsweise Revindikationsrodel des Bistums<br />
spricht.<br />
Es hat sich <strong>als</strong> sehr trügerisch erwiesen, aus den <strong>im</strong> Rodel enthaltenen Notizen<br />
wirtschaftlicher Natur, z.B. dem Wertansatz für Frischlinge, Schlüsse