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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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Historischer Überblick. 298<br />

Nach den Schenkungen der Ottonen, die wir am Schluss des ersten Kapitels des<br />

ersten Teils aufgezählt, sind noch weitere Verleihungen zu erwähnen.<br />

Im Jahr 1002 schenkte Konrad H. dem <strong>Bischof</strong> Waldo und der <strong>Chur</strong>er Kirche<br />

das Kloster Disentis 299 . Allerdings war dieser Besitz nicht <strong>von</strong> Dauer. Denn<br />

schon 1020 wird das gleiche Kloster <strong>von</strong> Heinrich H. dem <strong>Bischof</strong> <strong>von</strong> Brixen<br />

übergeben 300 und <strong>im</strong> Jahre 1048 <strong>als</strong> reichsunmittelbar erklärt 301 .<br />

Im Jahre 1050 übertrug dann Kaiser Heinrich III. dem <strong>Bischof</strong> Diotholf III. den<br />

in der Grafschaft Ottos auf beiden Seiten des Rheins vom Versamertobel bis<br />

zur Landquart und Tamina sich erstreckenden königlichen Bannwald 302 ,<br />

S. 89: sowie den in der Grafschaft Eberhards zwischen der Höhe des Berges Ugo und<br />

der Arga (Flüsschen zwischen Buchs und Grabs) liegenden Forst 303 .<br />

In den darauffolgenden Jahren verlautet dann urkundlich nichts <strong>von</strong> weitern<br />

kaiserlichen Gunstbezeugungen. Dies hat wohl seinen Grund darin, dass<br />

<strong>Bischof</strong> Heinrich I. <strong>im</strong> Investiturstreit eifrig die Partei des Papstes ergriff. Doch<br />

wussten die Bischöfe auf andere Weise ihre Macht zu vergrössern. Im Jahre<br />

1139 erlangten sie käuflich die Besitzungen der Gamertinger <strong>im</strong><br />

Oberengadin 304 . Und ausserdem müssen die gräflichen Rechte in Schams und<br />

Rheinwald, Oberhalbstein und Oberengadin, sowie <strong>im</strong> Puschlav ungefähr um<br />

diese Zeit auf den <strong>Bischof</strong> übergegangen sein. <strong>Der</strong> Erwerbstitel findet sich in<br />

den Quellen nicht. Auch <strong>im</strong> Unterengadin, Münstertal und Vinstgau machte der<br />

<strong>Bischof</strong> hinsichtlich <strong>Grundherr</strong>schaft und Gerichtsherrschaft weitgehende<br />

Ansprüche. Wie weit er dieselben <strong>im</strong> Kampf mit dem Grafen <strong>von</strong> Tirol zur<br />

Geltung bringen konnte, werden wir später sehen 305 . Zu den schon erwähnten<br />

Besitzungen <strong>im</strong> Oberland kamen noch weitere hinzu 306 . Und <strong>im</strong> Prättigau<br />

besass das Domkapitel schon 1116 einen grossen Meierhof 307 .<br />

298 Dieser Überblick erstreckt sich nur auf den Ausbau des bischöflichen Feud<strong>als</strong>taates. <strong>Der</strong> Zerfall wird<br />

<strong>im</strong> letzten Kapitel geschildert.<br />

299 Mohr, Cod. dipl., 1 Nr. 154.<br />

300 Mohr, Cod. dipl., 1 Nr. 78.<br />

301 Mohr, Cod. dipl., 1 Nr. 91.<br />

302 Mohr, Cod. dipl., 1 Nr. 92.<br />

303 Mohr, Cod. dipl., I Nr. 93.<br />

304 Mohr, Cod. dipl., I Nr. 117-119. Vergl. ferner unten S. 103.<br />

305 Siehe unten S. 153 ff.<br />

306 Siehe unten S. 107.<br />

307 Siehe unten S. 109.

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