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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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Urkunden ersichtlich ist 313 , bei seinen Sprüchen <strong>im</strong>mer seine Eigenschaft <strong>als</strong><br />

königlich Beauftragter hervorhob. Wie dies dam<strong>als</strong> bei geistlichen Herrschaften<br />

die Regel war, besass das <strong>Chur</strong>er Stift auch einen Schirmvogt. Und es ist<br />

wahrscheinlich, dass manchmal die Ämter des Reichs- und Schirmvogtes in der<br />

gleichen Person vereinigt waren. So erhebt sich angesichts der Verleihung der<br />

advocatia curiensis an den Herzog <strong>von</strong> Schwaben und den nachfolgenden<br />

Verleihungen an mehrere Kaiser 314 die Frage, ob diese früher <strong>als</strong>o den Grafen<br />

<strong>von</strong> Bregenz und Pfullendorf zustehende advocatia bloss die Schirmvogtei oder<br />

auch die Reichsvogtei bedeutete. Es ist bekannt, dass geistliche Stifter mit<br />

Vorliebe den König <strong>als</strong> Schirmvogt zu gewinnen suchten. Und tatsächlich<br />

bewährten sich die staufischen Könige auch <strong>als</strong> wirkliche Schirmvögte der<br />

<strong>Chur</strong>er Kirche.<br />

Aber auch die Reichsvogtei konnte nach damaligen Anschauungen sehr wohl<br />

dem Kaiser verliehen und <strong>von</strong> diesem durch Untervögte ausgeübt werden 315 .<br />

Als auf eine solche Verbindung <strong>von</strong> Reichs- und Schirmvogtei hindeutend kann<br />

auch der Wortlaut der Urkunde (advocatia cum advocatia) ausgelegt werden 316 .<br />

Deutlich den Charakter der Reichsvogtei trägt dann die <strong>im</strong> Interregnum <strong>als</strong><br />

Lehen der Freien <strong>von</strong> Vatz erscheinende advocatia curiensis. Dieselbe zog dann<br />

König Rudolf <strong>von</strong> Habsburg an sich 317 , verpfändete sie aber <strong>von</strong><br />

S. 92: 1282 bis 1284 an Walther V. <strong>von</strong> Vatz 318 . Von diesem ging die verpfändete<br />

Reichsvogtei noch an seine beiden Söhne Johann und Donat über. Ein <strong>von</strong><br />

letzterem erlassenes Kr<strong>im</strong>in<strong>als</strong>tatut besass nur Geltung für die Cent <strong>Chur</strong>, und<br />

in einer Bestätigungsurkunde Albrechts vom Jahre 1299 wird die advocatia<br />

genannt «advocatia civitatis curiensis» statt «advocatia curiensis». Also muss<br />

die Landschaft Laax, falls sie überhaupt zur Reichsvogtei <strong>Chur</strong> gehörte, <strong>von</strong><br />

Rudolf wieder <strong>von</strong> derselben abgetrennt worden sein. Im Jahr 1299 brachte<br />

dann <strong>Bischof</strong> Siegfried durch Erlegung eines Pfandschillings <strong>von</strong> 300 Gulden<br />

die Reichsvogtei an sich 319 .<br />

313 z.B. Mohr, Cod. dipl., 1, Nr. 275.<br />

314 Mohr, Cod. dipl., 1, Nr. 173 und 179.<br />

315 Muoth a. a. O. 51, Planta, Currätische Herrschaften, 30.<br />

316 Kind, Die Reichsvogtei <strong>Chur</strong>.<br />

317 Denn in einer Urkunde <strong>von</strong> 1274 (Cod. dipl., 1 Nr. 275) erscheint Diethelm, Meyer <strong>von</strong> Windegg, <strong>als</strong><br />

Inhaber der Vogtei. Muoth a. a. O. 51.<br />

318 Mohr, Cod. dipl., 2 Nr. 92.<br />

319 Mohr, Cod. dipl., 2 Nr. 92.

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