1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter
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S. 128: Rialt und dann der Herren <strong>von</strong> Schauenstein 484 . Da das Lehen längere Zeit in<br />
diesen Familien blieb, so hatte hier das «Vitzdumampt» weniger den Charakter<br />
eines reinen Amtes <strong>als</strong> in <strong>Chur</strong>.<br />
Ähnliche Amtspflichten hatte der Vizdum <strong>im</strong> Vinstgau 485 , wogegen der<br />
Vitzdum des Oberengadins weniger die dem <strong>Bischof</strong> aus seiner<br />
<strong>Grundherr</strong>schaft <strong>als</strong> vielmehr die ihm kraft seiner Hoheitsrechte zukommenden<br />
Einkünfte zu verwalten hatte 486 . In ersterem Tal war das Amt echtes Lehen der<br />
Herren <strong>von</strong> Reichenberg 487 , <strong>im</strong> Engadin aber lag es in der Hand der Familie<br />
Planta 488 .<br />
<strong>Der</strong> Ammann erscheint zuerst unter der lateinischen Bezeichnung «minister»<br />
<strong>im</strong> bischöflichen Rodel des 13. Jahrhunderts. Später findet man einen Ammann<br />
ausser in <strong>Chur</strong> z.B. in Fürstenau 489 , zu Greifenstein 490 , <strong>im</strong> Oberhalbstein 491 , <strong>im</strong><br />
Engadin 492 . Dieser Ammann hatte ähnliche Amtspflichten wie der Vizdum,<br />
mochte er nun neben einem solchen oder allein in seinem Bezirk amten. Die<br />
Entstehung des Ammannamtes und seine Stellung zum Vizdum lässt sich wohl<br />
am ehesten folgendermassen erklären. Zuerst machte sich das Bedürfnis nach<br />
einem zweiten bischöflichen Verwaltungs- und Gerichtsbeamten vermutlich in<br />
der Stadt <strong>Chur</strong> fühlbar. So mag sich neben dem Amt des Vizdums (früher<br />
Schultheissen) ein weiteres ausgebildet haben, das dann Ammann<br />
S. 129: amt genannt wurde 493 , - vielleicht in Nachahmung der in andern Städten für den<br />
stadtherrlichen, Richter (<strong>im</strong> Gegensatz zum höhern Stadtrichter <strong>als</strong> Beamten<br />
des Inhabers der hohen Gerichtsbarkeit) üblichen Bezeichnung 494 .<br />
Auf dem Lande, wo, wie wir gesehen haben, das Vizdumamt eher zum<br />
erblichenen Lehen sich auswachsen konnte <strong>als</strong> in <strong>Chur</strong> selbst, wurde wohl<br />
484 Muoth, Ämterbücher, 78.<br />
485 Muoth, Currätien in der Feudalzeit, 59.<br />
486 Muoth a. a. O. 58.<br />
487 Muoth, Ämterbücher, 149, Planta, Currätische Herrschaften, 119.<br />
488 Muoth, Currätien in der Feudalzeit, 58.<br />
489 Muoth, Ämterbücher, 62, heisst es <strong>von</strong> den Fürstenauer Beamtungen: «item so hat min herr ein<br />
ammann. <strong>Der</strong> soll ihm zinse und stüren inlesen».<br />
490 Muoth, Ämterbücher, 116.<br />
491 Planta, Currätische Herrschaften, 57.<br />
492 Muoth, Currätien in der Feudalzeit, 58.<br />
493 Dagegen, dass das Ammannamt subsidiär aus dem Vizdumamt entstanden, scheint allerdings die<br />
Reihenfolge der Ämter in dem Verzeichnis der früheren bischöflichen Beamtungen zu sprechen, wo<br />
das Vizdumamt erst auf das Ammannamt folgt.<br />
494 Schröder, Deutsche Rechtsgeschichte, 646.