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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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S. 128: Rialt und dann der Herren <strong>von</strong> Schauenstein 484 . Da das Lehen längere Zeit in<br />

diesen Familien blieb, so hatte hier das «Vitzdumampt» weniger den Charakter<br />

eines reinen Amtes <strong>als</strong> in <strong>Chur</strong>.<br />

Ähnliche Amtspflichten hatte der Vizdum <strong>im</strong> Vinstgau 485 , wogegen der<br />

Vitzdum des Oberengadins weniger die dem <strong>Bischof</strong> aus seiner<br />

<strong>Grundherr</strong>schaft <strong>als</strong> vielmehr die ihm kraft seiner Hoheitsrechte zukommenden<br />

Einkünfte zu verwalten hatte 486 . In ersterem Tal war das Amt echtes Lehen der<br />

Herren <strong>von</strong> Reichenberg 487 , <strong>im</strong> Engadin aber lag es in der Hand der Familie<br />

Planta 488 .<br />

<strong>Der</strong> Ammann erscheint zuerst unter der lateinischen Bezeichnung «minister»<br />

<strong>im</strong> bischöflichen Rodel des 13. Jahrhunderts. Später findet man einen Ammann<br />

ausser in <strong>Chur</strong> z.B. in Fürstenau 489 , zu Greifenstein 490 , <strong>im</strong> Oberhalbstein 491 , <strong>im</strong><br />

Engadin 492 . Dieser Ammann hatte ähnliche Amtspflichten wie der Vizdum,<br />

mochte er nun neben einem solchen oder allein in seinem Bezirk amten. Die<br />

Entstehung des Ammannamtes und seine Stellung zum Vizdum lässt sich wohl<br />

am ehesten folgendermassen erklären. Zuerst machte sich das Bedürfnis nach<br />

einem zweiten bischöflichen Verwaltungs- und Gerichtsbeamten vermutlich in<br />

der Stadt <strong>Chur</strong> fühlbar. So mag sich neben dem Amt des Vizdums (früher<br />

Schultheissen) ein weiteres ausgebildet haben, das dann Ammann<br />

S. 129: amt genannt wurde 493 , - vielleicht in Nachahmung der in andern Städten für den<br />

stadtherrlichen, Richter (<strong>im</strong> Gegensatz zum höhern Stadtrichter <strong>als</strong> Beamten<br />

des Inhabers der hohen Gerichtsbarkeit) üblichen Bezeichnung 494 .<br />

Auf dem Lande, wo, wie wir gesehen haben, das Vizdumamt eher zum<br />

erblichenen Lehen sich auswachsen konnte <strong>als</strong> in <strong>Chur</strong> selbst, wurde wohl<br />

484 Muoth, Ämterbücher, 78.<br />

485 Muoth, Currätien in der Feudalzeit, 59.<br />

486 Muoth a. a. O. 58.<br />

487 Muoth, Ämterbücher, 149, Planta, Currätische Herrschaften, 119.<br />

488 Muoth, Currätien in der Feudalzeit, 58.<br />

489 Muoth, Ämterbücher, 62, heisst es <strong>von</strong> den Fürstenauer Beamtungen: «item so hat min herr ein<br />

ammann. <strong>Der</strong> soll ihm zinse und stüren inlesen».<br />

490 Muoth, Ämterbücher, 116.<br />

491 Planta, Currätische Herrschaften, 57.<br />

492 Muoth, Currätien in der Feudalzeit, 58.<br />

493 Dagegen, dass das Ammannamt subsidiär aus dem Vizdumamt entstanden, scheint allerdings die<br />

Reihenfolge der Ämter in dem Verzeichnis der früheren bischöflichen Beamtungen zu sprechen, wo<br />

das Vizdumamt erst auf das Ammannamt folgt.<br />

494 Schröder, Deutsche Rechtsgeschichte, 646.

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