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1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

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standen. Warum wir dieselben besonders behandeln? Wenn schon auch <strong>von</strong> den<br />

bereits besprochenen bischöflichen Besitzungen zahlreiche zu Lehen vergabt<br />

waren und manche da<strong>von</strong> (z.B. <strong>im</strong> Unterengadin und Vinstgau) unter fremder<br />

Landeshoheit standen, so nehmen dennoch die Lehen der Vatzer deshalb eine<br />

eigenartige Stellung ein, weil durch die mächtige Stellung dieses Geschlechtes<br />

und die lange Dauer des Lehensverhältnisses der Lehenscharakter dieser<br />

Besitzungen stellenweise ganz verblasste und dieselben wie Allodien der<br />

Vatzer behandelt werden. Urkundlich nachweisbar waren die Freiherren <strong>von</strong><br />

Vatz vom <strong>Bischof</strong> belehnt mit der «Grafschaft Schams» (inkl. Rheinwald und<br />

Burg Bärenburg), mit der Vogtei in Saften, dem Schloss Ortenstein und<br />

Meierhof Tomils mit zugehörigen Rechten, der Veste Aspermont und dem Hof<br />

Mulinera und mit dem Tal Schanfigg. Streitig waren die Ansprüche des<br />

<strong>Bischof</strong>s auf den Meierhof zu Obervatz.<br />

Wir haben zu untersuchen, ein wie grosses Gebiet durch diese Belehnungen<br />

betroffen wurde. Den Mittelpunkt der frühem bischöflichen Herrschaft Schams,<br />

der jedenfalls der eigentliche Grafschaftstitel nie zukam - Grafschaft bedeutet<br />

hier bloss die hohe Gerichtsbarkeit - bildeten die vier Meierhöfe zu St.<br />

Martin 411 , deren Erwerb man mit Rücksicht auf ihre Namen auf die kaiserliche<br />

Schenkung vom Jahr 940 zurückführen mag. Als sie dann Lehen der Vatzer<br />

wurden, sass deren Vogt auf der Bärenburg. Doch muss ausser der Vogtei zum<br />

mindesten auch ein Teil des bischöflichen Grundbesitzes <strong>als</strong> Lehen auf die<br />

Gerichtsherren übergegangen sein. Denn ein Vatzisches Güterverzeichnis 412<br />

führt ausser dem Hof <strong>von</strong> Bärenburg (Gut daz hern Bartolome) auch einen<br />

solchen zu Ander (Andeer) auf, wogegen das bischöfliche Rodel aus dem<br />

S. 111: 13. Jahrhundert keinen solchen erwähnt. Neben den Vatzern waren in Schams<br />

noch einige Ministerialgeschlechter direkt vom <strong>Bischof</strong> belehnt 413 . Für das Tal<br />

Safien ist kein Grundbesitz des <strong>Bischof</strong>s verbürgt. Auch seine Vogtei über das<br />

Kloster Kazis, das seit der Klosterreform vom Jahr 1156 414 ein mittelbares<br />

Kloster war, das aber nie, wie z.B. das Kloster Taufers 415 , <strong>als</strong> Eigentum des<br />

<strong>Bischof</strong>s -erschienen wäre, machte ihn nicht zum <strong>Grundherr</strong>n über des<br />

411 Muoth a. a. O. 91 ff.<br />

412 Quellen zur Schweizergeschichte 10, 409.<br />

413 Die Panigada, die <strong>von</strong> Reischen, die <strong>von</strong> Castelberg und die <strong>von</strong> Cayöri. Muoth, Ämterbücher, 93.<br />

414 Mohr, Cod. dipl., I, Nr. 132, Muoth a. a. O. 65 ff.<br />

415 Vergl. oben S. 27.

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