1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter
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übrigen Rechte, die er in <strong>Chur</strong> ausübt, wurden bereits aufgezählt. Die<br />
Reichsvogtei erstreckt sich schliesslich nach der Bildung der benachbarten<br />
niedern Herrschaften bloss noch auf <strong>Chur</strong>, Malix, Maladers, Tr<strong>im</strong>mis und<br />
Zizers (wohl mit Igis und Untervaz) 361 .<br />
In Zizers und Igis war der <strong>Bischof</strong> seit der Ottonischen Schenkung des<br />
Königshofes Zizers <strong>Grundherr</strong> 362 . Auch die Burg Marschlins erscheint später<br />
<strong>als</strong> sein Eigentum 363 .<br />
Die Feste Aspermont, zu der die Höfe Tr<strong>im</strong>mis (mit der Molinera) Says und<br />
Fröwis gehörten, kam in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts an das<br />
Bistum 364 , die Feste<br />
S. 103: Tr<strong>im</strong>mis (oder alt Ruchenberg) 365 mit dem nicht zu Aspermont gehörigen Teile<br />
des Dorfes Tr<strong>im</strong>mis <strong>im</strong> Jahr 1370 366 . Letzteres war vielleicht schon früher<br />
Eigentum des Bistums, jedoch <strong>als</strong> Lehen ausgegeben. Die den Herren Thumb<br />
<strong>von</strong> Neuenburg gehörende Feste gleichen Namens zu Untervaz wurde <strong>von</strong> ihren<br />
Eigentümern in der Mitte des 14. Jahrhunderts verpfändet und dann an das<br />
Bistum abgetreten 367 .<br />
Im Bergell besass der <strong>Bischof</strong> keine namhaften Besitzungen 368 .<br />
Im Oberengadin wurde der <strong>Bischof</strong> besonders durch den Erwerb der<br />
Gamertingerbesitzungen <strong>Grundherr</strong> (1139) 369 . Wie die Gamertinger zu diesen<br />
Besitzungen gekommen, steht nicht fest. Planta n<strong>im</strong>mt an, letztere seien vom<br />
König den Grafen <strong>von</strong> Buchhorn geschenkt worden und dann <strong>von</strong> diesen auf<br />
die <strong>von</strong> Bregenz bezw. Gamertingen <strong>als</strong> Allod übergegangen. Leider können<br />
wir an dieser Stelle diese Frage nicht weiter verfolgen. Sie würde uns weit über<br />
den Rahmen unserer Arbeit hinausführen.<br />
In drei Urkunden vom Jahr 1139 - dieselben sind sehr wahrscheinlich formell<br />
unecht, aber materiell echt 370 wurden dem <strong>Bischof</strong> die Güter der Grafen <strong>von</strong><br />
361 Mohr, Cod. dipl., 3 Nr. 138, Planta, Currätische Herrschaften, 36.<br />
362 Vergl. oben S. 28.<br />
363 Mohr, Cod. dipl., 2 Nr. 249 und 252, Planta, Currätische Herrschaften, 43.<br />
364 Mohr, Cod. dipl., 3 Nr. 9.<br />
365 Muoth, Ämterbücher, 774.<br />
366 Urkunde <strong>im</strong> bischöflichen Archiv.<br />
367 Mohr, Cod. dipl., 2 Nr. 304, Planta, Currätische Herrschaften, 44.<br />
368 Vergl. oben S. 65 ff.<br />
369 Mohr, Cod. dipl., 1 Nr. 117-119.<br />
370 Ein Vortrag <strong>von</strong> Dr. C. Camenisch über diesen Punkt erschien nur auszugsweise <strong>im</strong> Druck (Referat<br />
der Neuen Bündner Zeitung).