25.12.2013 Aufrufe

1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

1910-Der Bischof von Chur als Grundherr im Mittelalter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 132 -<br />

hervor, dass manchmal ausdrücklich <strong>als</strong> Zweck des Aktes die ökonomische<br />

Entschädigung eines Stiftes für irgend einen erlittenen Schaden erklärt<br />

wurde 653 .<br />

Man sieht <strong>als</strong>o: es gelangte einem nicht mehr so sehr wie früher zum<br />

Bewusstsein, dass das Eigentum am Boden, die <strong>Grundherr</strong>schaft, den Titel zum<br />

Eigentumsanspruch hinsichtlich der Kirchen abgegeben und damit das<br />

Fundament der schliesslich auch in den Bistümern geltenden<br />

Eigenkirchenherrschaft gebildet hatte. Trotzdem aber wucherte die<br />

Eigenkirchenidee mit ihren einen sehr weltlichen Charakter aufweisenden<br />

Erscheinungen noch kräftig weiter.<br />

8. Kapitel.<br />

Verfall. - Ilanzer Artikel (1526).<br />

Im ersten Kapitel dieses zweiten Teiles wurden in einem kurzen Abriss<br />

diejenigen geschichtlichen Ereignisse,<br />

S. 165: die für den Ausbau des Feud<strong>als</strong>taates <strong>von</strong> Bedeutung waren, ausgeführt 654 .<br />

Dieser Exkurs erstreckte sich bis Mitte des 14. Jahrhunderts, um welche Zeit<br />

die Macht der Bischöfe <strong>als</strong> Feudalherren und somit auch <strong>Grundherr</strong>en ihren<br />

Höhepunkt erreicht hatte. In den darauffolgenden Kapiteln, die die<br />

<strong>Grundherr</strong>schaft der Feudalzeit behandeln, musste aber die oben genannte<br />

zeitliche Grenze <strong>im</strong> Interesse einer möglichst abgerundeten Schilderung<br />

manchmal überschritten werden.<br />

Sind doch manche Formen des Feudalismus, manche Institutionen der feudalen<br />

<strong>Grundherr</strong>schaft erst nach dem Höhepunkt des feudalen Zeitalters in ein letztes<br />

Stadium getreten, das nicht minder erwähnenswert scheint <strong>als</strong> die frühern,<br />

ebenso wie umgekehrt einzelne Ansatze zum Verfall sich bereits in der<br />

Blütezeit einer Entwicklung vorzufinden pflegen.<br />

Wenn wir aber unser Augenmerk auf spätere Zeiten richteten, so geschah dies<br />

nur soweit, <strong>als</strong> es dem oben erwähnten Zweck förderlich erschien. Dem Wesen<br />

der feudalen <strong>Grundherr</strong>schaft auf den Grund zu kommen galt es. Empfahl es<br />

sich, zu diesem Zweck auch spätere Zeiten und Quellen heranzuziehen, so<br />

653 Mohr, Cod. dipl., 2 Nr. 208, 209 und 352.<br />

654 Siehe oben S. 88 ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!