Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum
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2.2 Bedeutung von Pensionsrückstellungen <strong>in</strong> <strong>Deutsch</strong>land<br />
Um die Bedeutung rückstellungsf<strong>in</strong>anzierter Pensionszusagen deutscher Unternehmen im<br />
gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang aufzuzeigen, werden <strong>in</strong> diesem Abschnitt Pensionsrückstellungen<br />
anderen wichtigen F<strong>in</strong>anzierungsformen h<strong>in</strong>sichtlich ihres Volumens und ihrer<br />
jährlichen Veränderung gegenübergestellt.<br />
Die Höhe der Pensionsrückstellungen aller deutscher Unternehmen betrug Ende 2002 ca. 200<br />
Mrd. , wobei seit 1975 e<strong>in</strong> ununterbrochener Anstieg zu verzeichnen ist. In den letzten zehn<br />
Jahren s<strong>in</strong>d die Pensionsrückstellungen durchschnittlich um ca. 7 Mrd. pro Jahr gestiegen<br />
(siehe Abbildung 2).<br />
Abbildung 2: Höhe der Pensionsrückstellungen <strong>in</strong> <strong>Deutsch</strong>land 3<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />
<strong>in</strong> Mrd. <br />
Von den <strong>in</strong>sgesamt ca. 40.000 beim Pensions-Sicherungs-Vere<strong>in</strong> VVaG (PSVaG) sicherungspflichtigen<br />
Unternehmen s<strong>in</strong>d ca. 10 % für ca. 90 % der Beiträge bzw. der Sicherungssummen<br />
verantwortlich. Das h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>er Beitragspflicht größte Unternehmen stellt alle<strong>in</strong>e ca.<br />
4 % des gesamten Sicherungsvolumens. Vor dem H<strong>in</strong>tergrund, dass die überwiegende Mehrheit<br />
großer Unternehmen börsennotiert ist, kann davon ausgegangen werden, dass wohl über<br />
die Hälfte der Pensionsrückstellungen deutscher Unternehmen auf börsennotierte Gesellschaften<br />
entfällt.<br />
3 Quelle: Pensions-Sicherungs-Vere<strong>in</strong> VVaG (2003). Herangezogen wurde mangels differenzierten Ausweises<br />
die Beitragsbemessungsgrundlage multipliziert mit dem prozentualen Beitragsaufkommen des Durchführungsweges<br />
der unmittelbaren Versorgungszusage.