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Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum

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Pensionsrückstellungen <strong>in</strong> Eigenkapital durch e<strong>in</strong>e konzertierte Aktion der deutschen Wirtschaft<br />

nachgegangen werden. Unternehmen übertragen hierzu ihre Direktzusagen auf Pensionsfonds<br />

und statten diese mit entsprechendem Deckungskapital aus. Unternehmen nehmen<br />

die hierzu notwendigen Mittel von den Pensionsfonds <strong>in</strong> Form von Eigenkapital auf. Damit<br />

s<strong>in</strong>d die Pensionsfonds vollständig <strong>in</strong> Eigenkapital <strong>in</strong>vestiert und die Eigenkapitalquote vieler<br />

Unternehmen wird massiv erhöht. Tatsächlich steigt aber die Bonität der Unternehmen<br />

dadurch nicht systematisch an, da die Ansprüche der Arbeitnehmer Festbetragsansprüche<br />

bleiben. Steigt der Wert des Eigenkapitals aller beteiligten Unternehmen an, fällt der Betrag<br />

ökonomisch den Eigenkapitalgebern zu, die nicht <strong>in</strong>direkt über e<strong>in</strong>en Pensionsfonds am<br />

Eigenkapital beteiligt s<strong>in</strong>d. Fällt der Wert des Pensionsfonds unter den Festbetragsanspruch,<br />

entsteht für die Eigenkapitalgeber e<strong>in</strong>e Nachschusspflicht. Verschärft wird diese Situation<br />

dadurch, dass die Eigenkapitalgeber „außerhalb“ des Pensionsfonds die Nachschusspflicht für<br />

die vom Pensionsfonds gehaltenen Aktien mit übernehmen müssen.<br />

Durch die Sicherungspflicht der Festbetragsansprüche beim Pensions-Sicherungs-Vere<strong>in</strong><br />

VVaG für den Fall der Insolvenz e<strong>in</strong>es Trägerunternehmens bei gleichzeitig e<strong>in</strong>geschränkter<br />

Leistungsfähigkeit des Pensionsfonds wird die Systematik endgültig volkswirtschaftlich<br />

zementiert, da das fehlende Deckungskapital von allen anderen Unternehmen aufzubr<strong>in</strong>gen<br />

ist. Festbetragsansprüche können eben nicht Risiko kongruent durch Eigenkapital gedeckt<br />

werden. Bei e<strong>in</strong>er Unternehmensanalyse muss daher nicht nur die Über- oder Unterdeckung<br />

e<strong>in</strong>es Pensionsfonds mit e<strong>in</strong>fließen. Um zu e<strong>in</strong>em Bonitätsurteil gelangen zu können, müssen<br />

das Risiko bzw. die Schwankungsbreite des <strong>in</strong>vestierten Kapitals und deren Korrelation zu<br />

denen des Trägerunternehmens mit berücksichtigt werden. Es wird im Verlauf dieses <strong>Gutachten</strong>s<br />

zu klären se<strong>in</strong>, <strong>in</strong>wiefern die Ansätze der Rat<strong>in</strong>gagenturen diese Risikofaktoren zutreffend<br />

abbilden können.<br />

2.4 Pensionsrückstellungen versus Pensionsfonds: Agencytheoretische<br />

Argumente<br />

In den bisherigen Überlegungen wurde von e<strong>in</strong>er Interessenübere<strong>in</strong>stimmung zwischen der<br />

Unternehmensleitung (Agent) und den Anteilseignern (Pr<strong>in</strong>cipals) ausgegangen. Hebt man<br />

diese der neoklassischen Theoriebildung zugrunde liegende Prämisse auf, können die wechselseitigen<br />

Vor- und Nachteile von Pensionsrückstellungen und Pensionsfonds auch im H<strong>in</strong>blick<br />

auf Anreiz- und Kontrollprobleme diskutiert werden. Hierbei steht die Frage im Vordergrund,<br />

ob Direktzusagen zu e<strong>in</strong>er Fehlallokation des Deckungskapitals der betrieblichen

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