Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum
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nen Pensionsrückstellungen im Ansatz von Moody’s und Fitch anteilig dem Eigen- und<br />
Fremdkapital zugeschlagen wurden. E<strong>in</strong>e differenzierte Betrachtung von Pensionsrückstellungen<br />
für Deckungslücken externer Fonds und für <strong>in</strong>tern f<strong>in</strong>anzierte Pensionszusagen würde<br />
die Fremdkapitalquoten der Unternehmen mit externer F<strong>in</strong>anzierung noch verschlechtern,<br />
wodurch sich die Rangfolgen verändern könnten. Diesem Nachteil der getroffenen Vere<strong>in</strong>fachung<br />
steht der Vorteil gegenüber, dass auf diese Weise die nach Moody’s und Fitch ermittelten<br />
Kennzahlen im Ergebnis mit dem alten Vorgehen von Standard & Poor’s (bis Frühjahr<br />
2003) übere<strong>in</strong>stimmen. Hier beobachtete Unterschiede lassen also auch Aussagen über die<br />
Auswirkungen des Methodenwechsels von Standard & Poor’s zu.<br />
Aus den berechneten Kennzahlenwerten lässt sich – wie zu erwarten – feststellen, dass entsprechend<br />
des Ansatzes von Moody’s und Fitch die niedrigsten Fremdkapitalquoten und nach<br />
der Bruttobetrachtung die höchsten Fremdkapitalquoten ausgewiesen werden. Soweit diese<br />
Werte anhand identischer Referenzwerte (Soll-Ist-Vergleich) beurteilt werden, können sich<br />
hieraus unterschiedliche E<strong>in</strong>schätzungen der Bonität ergeben. In E<strong>in</strong>zelfällen s<strong>in</strong>d auch große<br />
Unterschiede <strong>in</strong> der Rangfolge zu beobachten. Soweit die Beurteilung vor allem auf e<strong>in</strong>en<br />
Vergleich mit anderen Unternehmen abstellt, können sich auch hieraus unterschiedliche<br />
E<strong>in</strong>schätzungen ergeben.<br />
Insgesamt wird auch anhand der empirischen Daten deutlich, wie bedeutend die Angleichung<br />
der unterschiedlichen Ermittlungsmethoden und Bewertungsparameter für die bilanzielle<br />
Wertermittlung von Pensionszusagen ist. Selbst für Unternehmen mit vergleichbaren Rechnungslegungsystemen<br />
(US-GAAP und IAS/IFRS) ergibt sich zum Teil erheblicher bilanzieller<br />
Anpassungsbedarf. Darüber h<strong>in</strong>aus ist aus den empirischen Daten zu erkennen, dass e<strong>in</strong><br />
Vergleich von Unternehmen mit rückstellungsf<strong>in</strong>anzierten und fondsf<strong>in</strong>anzierten Pensionszusagen<br />
nur dann zulässig ist, wenn diese Unterschiede im Rahmen der Kennzahlenanalyse<br />
explizit berücksichtigt werden. Der hier präferierte Bruttoansatz zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit<br />
zeigt im E<strong>in</strong>zelfall deutliche Unterschiede <strong>in</strong> den Unternehmensrangfolgen<br />
gegenüber den von den Rat<strong>in</strong>gagenturen gewählten Vorgehensweisen.