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Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum

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• Die Vergleichbarkeit von Jahresabschlussdaten wird zudem durch unterschiedliche Möglichkeiten<br />

zur Glättung von Veränderungen der Pensionsverpflichtung und des Fondsvermögens<br />

bee<strong>in</strong>flusst. Um <strong>in</strong>ternationale Vergleichbarkeit zu erreichen, sollte der E<strong>in</strong>fluss<br />

von Glättungsmechanismen elim<strong>in</strong>iert werden.<br />

• Intern bzw. rückstellungsf<strong>in</strong>anzierte Pensionszusagen s<strong>in</strong>d nach gängiger Praxis vollständig<br />

(„brutto“), extern bzw. fondsf<strong>in</strong>anzierte Pensionszusagen h<strong>in</strong>gegen nur <strong>in</strong> Höhe e<strong>in</strong>er<br />

Unter- oder Überdeckung („netto“) bilanziell erfasst. Die Ist-Bilanzen unterschiedlich f<strong>in</strong>anzierender<br />

Unternehmen s<strong>in</strong>d daher ke<strong>in</strong>e zulässige Vergleichsbasis.<br />

Es hat sich gezeigt, dass die beiden zuerst genannten Problemkreise von den Rat<strong>in</strong>gagenturen<br />

soweit ersichtlich durch entsprechende Korrekturschritte weitgehend behoben werden. Die<br />

zur Vere<strong>in</strong>heitlichung der Bewertungsparameter vorgenommenen pauschalen Korrekturen<br />

s<strong>in</strong>d dabei unter Kosten-Nutzen-Aspekten als angemessen zu beurteilen.<br />

Problematisch ersche<strong>in</strong>t h<strong>in</strong>gegen der Umgang der Rat<strong>in</strong>gagenturen mit der Inkonsistenz der<br />

Betrachtungsebenen (Brutto- vs. Nettobetrachtung). Aus theoretischer Sicht erweist sich hier<br />

e<strong>in</strong>deutig die Bruttobetrachtung, bei der die Bilanz der fondsf<strong>in</strong>anzierenden Unternehmen<br />

jeweils um das Pensionsfondsvermögen und die Pensionsverpflichtung verlängert wird, als<br />

Benchmark-Methode. Diese Vorgehensweise kommt (1) ohne Fiktionen über Zuordnungen<br />

von Vermögen zu den Pensionsverpflichtungen bzw. über die Ref<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>er Auslagerung<br />

aus und kann (2) auch beim Vergleich mit jeweils anderen rückstellungs- bzw. fondsf<strong>in</strong>anzierten<br />

Unternehmen unterschiedliche Kapitalstrukturrisiken berücksichtigen. Im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die von den Rat<strong>in</strong>gagenturen bisher verfolgten Ansätze ist demgegenüber zusammenfassend<br />

festzustellen:<br />

• Der Ansatz von Moody’s und Fitch liefert tendenziell das richtige Signal beim <strong>in</strong>ternationalen<br />

Vergleich von Unternehmen mit unterschiedlichen Durchführungswegen. E<strong>in</strong>e mit der<br />

Bruttobetrachtung identische Rangfolge ist jedoch nicht zw<strong>in</strong>gend. Erhebliche Schwierigkeiten<br />

ergeben sich zudem beim Vergleich von Unternehmen mit identischen Durchführungswegen,<br />

wenn die Pensionsverpflichtungen relativ zum Unternehmensvermögen unterschiedlich<br />

hoch s<strong>in</strong>d.<br />

• Der seit dem Frühjahr 2003 gültige Ansatz von Standard & Poor’s kann beim <strong>in</strong>ternationalen<br />

Vergleich von Unternehmen mit unterschiedlichen Durchführungswegen zu stark verzerrten<br />

Ergebnissen führen. Bei e<strong>in</strong>em Vergleich von Unternehmen mit rückstellungsf<strong>in</strong>anzierten<br />

Pensionszusagen untere<strong>in</strong>ander liefert er aber zutreffende Signale. Beim Ver-

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