Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum
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• Die Vergleichbarkeit von Jahresabschlussdaten wird zudem durch unterschiedliche Möglichkeiten<br />
zur Glättung von Veränderungen der Pensionsverpflichtung und des Fondsvermögens<br />
bee<strong>in</strong>flusst. Um <strong>in</strong>ternationale Vergleichbarkeit zu erreichen, sollte der E<strong>in</strong>fluss<br />
von Glättungsmechanismen elim<strong>in</strong>iert werden.<br />
• Intern bzw. rückstellungsf<strong>in</strong>anzierte Pensionszusagen s<strong>in</strong>d nach gängiger Praxis vollständig<br />
(„brutto“), extern bzw. fondsf<strong>in</strong>anzierte Pensionszusagen h<strong>in</strong>gegen nur <strong>in</strong> Höhe e<strong>in</strong>er<br />
Unter- oder Überdeckung („netto“) bilanziell erfasst. Die Ist-Bilanzen unterschiedlich f<strong>in</strong>anzierender<br />
Unternehmen s<strong>in</strong>d daher ke<strong>in</strong>e zulässige Vergleichsbasis.<br />
Es hat sich gezeigt, dass die beiden zuerst genannten Problemkreise von den Rat<strong>in</strong>gagenturen<br />
soweit ersichtlich durch entsprechende Korrekturschritte weitgehend behoben werden. Die<br />
zur Vere<strong>in</strong>heitlichung der Bewertungsparameter vorgenommenen pauschalen Korrekturen<br />
s<strong>in</strong>d dabei unter Kosten-Nutzen-Aspekten als angemessen zu beurteilen.<br />
Problematisch ersche<strong>in</strong>t h<strong>in</strong>gegen der Umgang der Rat<strong>in</strong>gagenturen mit der Inkonsistenz der<br />
Betrachtungsebenen (Brutto- vs. Nettobetrachtung). Aus theoretischer Sicht erweist sich hier<br />
e<strong>in</strong>deutig die Bruttobetrachtung, bei der die Bilanz der fondsf<strong>in</strong>anzierenden Unternehmen<br />
jeweils um das Pensionsfondsvermögen und die Pensionsverpflichtung verlängert wird, als<br />
Benchmark-Methode. Diese Vorgehensweise kommt (1) ohne Fiktionen über Zuordnungen<br />
von Vermögen zu den Pensionsverpflichtungen bzw. über die Ref<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>er Auslagerung<br />
aus und kann (2) auch beim Vergleich mit jeweils anderen rückstellungs- bzw. fondsf<strong>in</strong>anzierten<br />
Unternehmen unterschiedliche Kapitalstrukturrisiken berücksichtigen. Im H<strong>in</strong>blick<br />
auf die von den Rat<strong>in</strong>gagenturen bisher verfolgten Ansätze ist demgegenüber zusammenfassend<br />
festzustellen:<br />
• Der Ansatz von Moody’s und Fitch liefert tendenziell das richtige Signal beim <strong>in</strong>ternationalen<br />
Vergleich von Unternehmen mit unterschiedlichen Durchführungswegen. E<strong>in</strong>e mit der<br />
Bruttobetrachtung identische Rangfolge ist jedoch nicht zw<strong>in</strong>gend. Erhebliche Schwierigkeiten<br />
ergeben sich zudem beim Vergleich von Unternehmen mit identischen Durchführungswegen,<br />
wenn die Pensionsverpflichtungen relativ zum Unternehmensvermögen unterschiedlich<br />
hoch s<strong>in</strong>d.<br />
• Der seit dem Frühjahr 2003 gültige Ansatz von Standard & Poor’s kann beim <strong>in</strong>ternationalen<br />
Vergleich von Unternehmen mit unterschiedlichen Durchführungswegen zu stark verzerrten<br />
Ergebnissen führen. Bei e<strong>in</strong>em Vergleich von Unternehmen mit rückstellungsf<strong>in</strong>anzierten<br />
Pensionszusagen untere<strong>in</strong>ander liefert er aber zutreffende Signale. Beim Ver-