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Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum

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65<br />

schied aus den Kennzahlen ersichtlich wird. Hierfür werden <strong>in</strong> der Literatur zur Bilanzanalyse<br />

folgende Alternativen vorgeschlagen: 63<br />

• Überführung der Nettobilanz des Unternehmens mit fondsf<strong>in</strong>anzierten Pensionszusagen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Bruttobilanz, die auch den Pensionsfonds und die Pensionsverpflichtung umfasst<br />

(Abbildung 18.a);<br />

• Transformation der Bruttobilanz des Unternehmens mit rückstellungsf<strong>in</strong>anzierten Pensionszusagen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Nettobilanz durch Elim<strong>in</strong>ierung der Pensionsrückstellung und korrespondierender<br />

Vermögensteile (Abbildung 18.b1).<br />

Ausgangsbasis für beide Vergleichsalternativen sollten die bereits um Unterschiede bei den<br />

Bewertungsparametern der Pensionsverpflichtung sowie den E<strong>in</strong>fluss von Glättungsmechanismen<br />

bere<strong>in</strong>igten Bilanzen se<strong>in</strong>.<br />

Bei der ersten Alternative s<strong>in</strong>d das Fondsvermögen und die gesamte Pensionsverpflichtung<br />

durch Bilanzverlängerung <strong>in</strong> der Bilanz des extern f<strong>in</strong>anzierenden Unternehmens zu erfassen.<br />

Ist e<strong>in</strong>e Unter- bzw. Überdeckung des Fonds bereits voll bilanziell erfasst, kommt es durch<br />

den Übergang zum Bruttoausweis zu e<strong>in</strong>er Aktiv- und Passivmehrung <strong>in</strong> Höhe des durch<br />

Fondsvermögen gedeckten Teils der Pensionsverpflichtung. E<strong>in</strong>e bereits erfasste Überdeckung<br />

ist hierbei zu elim<strong>in</strong>ieren, um e<strong>in</strong>e Doppelterfassung des überschießenden Teils des<br />

Fondsvermögens zu vermeiden. E<strong>in</strong> besonderer Korrekturschritt ist notwendig, wenn der<br />

Pensionsfonds Aktien oder Fremdkapitaltitel des Trägerunternehmens hält. Bei der E<strong>in</strong>beziehung<br />

des Pensionsfonds <strong>in</strong> die Bilanz s<strong>in</strong>d diese Aktivposten mit den entsprechenden Passivposten<br />

zu saldieren.<br />

Bei der zweiten Alternative bleibt die Nettobilanz des Unternehmens mit fondsf<strong>in</strong>anzierten<br />

Pensionszusagen unverändert. Stattdessen s<strong>in</strong>d die Pensionsrückstellungen auf der Passivseite<br />

der Bilanz des Unternehmens mit rückstellungsf<strong>in</strong>anzierten Pensionszusagen zu elim<strong>in</strong>ieren<br />

und die Aktivseite um e<strong>in</strong>en entsprechenden Betrag zu kürzen. Hierfür müssen Annahmen<br />

getroffen werden, welche Vermögensgegenstände den Pensionsrückstellungen zuzuordnen<br />

63 Vgl. auch Küt<strong>in</strong>g/Weber (2001), S. 551.

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