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Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum

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4.1.4 Bilanzierung leistungsorientierter Pensionszusagen nach IAS/IFRS<br />

und deutschen Vorschriften<br />

4.1.4.1 Abweichungen zwischen IAS 19 und SFAS 87<br />

Die <strong>in</strong> IAS 19 „Employee Benefits“ enthaltenen Vorschriften zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen<br />

folgen im Wesentlichen den Regeln <strong>in</strong> SFAS 87 und 88, wenngleich sie nicht<br />

den <strong>in</strong> der US-amerikanischen Rechtstradition begründeten Detaillierungsgrad erreichen.<br />

Neben großen Übere<strong>in</strong>stimmungen existieren auch e<strong>in</strong>ige Unterschiede zu den US-GAAP-<br />

Regeln mit im E<strong>in</strong>zelfall erheblichen Konsequenzen.<br />

Unterschiede existieren bereits <strong>in</strong> der Abgrenzung von leistungsorientierten gegenüber beitragsorientierten<br />

Pensionszusagen. Insbesondere wenn mehrere Arbeitgeber-Unternehmen<br />

sich e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Pensionsfonds bedienen, kann es zu unterschiedlichen Zuordnungen<br />

kommen. Im Regelfall (IAS 19.29) sollen solche Gruppenkassen (multi-employer plans),<br />

sofern sie den Charakter leistungsorientierter Zusagen haben, ebenso wie andere leistungsorientierte<br />

Pensionsverpflichtungen bilanziert werden. Verpflichtungshöhe, Vermögensstock und<br />

Aufwandsbestandteile e<strong>in</strong>es solchen unternehmensübergreifenden Planes s<strong>in</strong>d damit von den<br />

e<strong>in</strong>zelnen Arbeitgeber-Unternehmen proportional zu ihren jeweiligen Anteilen zu berücksichtigen.<br />

Stehen die für diese bilanzielle Behandlung benötigten Informationen allerd<strong>in</strong>gs nicht<br />

zur Verfügung, so s<strong>in</strong>d die entsprechenden Verpflichtungen als beitragsorientierte Zusagen<br />

gem. IAS 19.44-46 zu behandeln. Letztere Alternative stellt nach SFAS 87.68 den Regelfall<br />

bei der Bilanzierung von Gruppenkassen dar. 49 Nach SFAS 87.63 ist für die E<strong>in</strong>stufung als<br />

beitragsorientierter Pensionsplan zusätzlich erforderlich, dass e<strong>in</strong>e Zuordnung der Beiträge<br />

auf die <strong>in</strong>dividuellen Begünstigten möglich ist. Ferner können unterschiedliche Zuordnungen<br />

daraus resultieren, dass SFAS 87.11 die E<strong>in</strong>stufung als leistungsorientierter Pensionsplan an<br />

das Vorliegen expliziter Kriterien knüpft, während IAS 19.7 die Technik der Negativabgrenzung<br />

gegenüber beitragsorientierten Plänen wählt.<br />

Bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen soll nach IAS 19 –<br />

ebenso wie nach SFAS 87 – die Bewertung der künftigen Pensionsleistungen nach dem<br />

Anwartschaftsbarwertverfahren erfolgen (IAS 19 Par. 64-66). Bei der Festlegung des Kalkulationsz<strong>in</strong>ssatzes<br />

ergibt sich allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e erste Besonderheit: Während nach IAS 19.78-82<br />

auf die Rendite qualitativ hochwertiger, der Pensionsverpflichtung laufzeitäquivalenter<br />

49 Vgl. hierzu auch Feld (2003), S. 580.

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