Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum
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Bed<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es identischen Verhältnisses von (<strong>in</strong>terner oder externer) Pensionsverpflichtung<br />
zu Unternehmensvermögen ke<strong>in</strong>e strukturerhaltende Abbildung dar.<br />
Fraglich ersche<strong>in</strong>t nun, ob sich die Nettobetrachtung mit fiktiver Auslagerung durch e<strong>in</strong>e<br />
veränderte Annahme über die Ref<strong>in</strong>anzierung so modifizieren lässt, dass e<strong>in</strong>e strukturerhaltende<br />
Abbildung gegeben ist. Hierzu müsste im Zahlenbeispiel die Bruttobilanz des Unternehmens<br />
R1 nach der fiktiven Auslagerung der Bruttobilanz des Unternehmens F1 entsprechen,<br />
da nur dann auch die um die Pensionsverpflichtungen gekürzten Nettobilanzen identisch<br />
s<strong>in</strong>d. Um dies zu erreichen, muss die Ref<strong>in</strong>anzierung nicht entsprechend der Ist-<br />
Kapitalstruktur ohne Pensionsrückstellungen, sondern gemäß der Ist-Kapitalstruktur <strong>in</strong>klusive<br />
der Pensionsrückstellungen erfolgen. Die vor der fiktiven Auslagerung tatsächlich vorhandenen<br />
Pensionsrückstellungen s<strong>in</strong>d dabei dem Fremdkapital zuzurechnen.<br />
Zur Veranschaulichung sei das Zahlenbeispiel betrachtet: In der Bilanz von Unternehmen R1<br />
s<strong>in</strong>d die Pensionsrückstellungen <strong>in</strong> Höhe von 20 GE durch ( 30 / 100 x 20 =) 6 GE Eigen- und<br />
( 70 / 100 x 20 =) 14 GE Fremdkapital zu ersetzen. Entsprechend ergeben sich folgende Kennzahlenwerte:<br />
FKQ R1, Moody’s modifiziert = (50 + 14) / 100 = 0,64<br />
ZDG R1, Moody’s modifiziert = 10 / [(50 + 14) x 0,06] = 2,60<br />
Es handelt sich hierbei um die gleichen Werte, die sich bei der Nettobetrachtung des Unternehmens<br />
F3 ergeben haben. Brutto- und Nettobetrachtung führen also jetzt <strong>in</strong> beiden Fällen<br />
zum gleichen Ergebnis.<br />
4.2.5 Diskussion der Ergebnisse<br />
Die Überlegungen zur Berücksichtigung von Pensionszusagen <strong>in</strong> der Bilanzanalyse haben mit<br />
Blick auf die <strong>in</strong>ternationale Vergleichbarkeit von Unternehmen mit rückstellungsf<strong>in</strong>anzierten<br />
Zusagen und Unternehmen mit externen Pensionsfonds zu folgenden Ergebnissen geführt:<br />
• Durch die Festlegung der Bewertungsparameter (<strong>in</strong>sb. Kalkulationsz<strong>in</strong>s, Gehaltstrends,<br />
erwartete Fondsrendite) können die bilanziell ausgewiesenen Pensionswerte erheblich bee<strong>in</strong>flusst<br />
werden. Um hier e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationale Vergleichbarkeit sicherzustellen, sollten die<br />
Annahmen vere<strong>in</strong>heitlicht werden. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere dann, wenn die Unternehmen<br />
unterschiedliche nationale bzw. <strong>in</strong>ternationale Rechnungslegungssysteme verwenden.