Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum
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60<br />
4.2.3 Elim<strong>in</strong>ierung von Glättungsmechanismen<br />
Die betrachteten Rechnungslegungssysteme s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> sehr unterschiedlichem Maße von Glättungsmechanismen<br />
geprägt. Während IAS 19 selbst vom Ausweis e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>imum Liability<br />
absieht und so e<strong>in</strong>e sehr starke Gew<strong>in</strong>nglättung erlaubt, lassen das deutsche Handels- und<br />
Steuerrecht bzw. der deutsche Standardentwurf E-DRS 19 nur wenige bzw. gar ke<strong>in</strong>e Glättungsmechanismen<br />
zu. Abbildung 16 fasst das Ausmaß der Glättungsmechanismen <strong>in</strong> den<br />
betrachteten Rechnungslegungssystemen zusammen.<br />
Abbildung 16: Glättungsmechanismen im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich<br />
sehr<br />
starke<br />
Glättung<br />
ke<strong>in</strong>e<br />
Glättung<br />
IAS/IFRS<br />
US-GAAP<br />
HGB/EStG<br />
E-DRS 19<br />
Glättung sowohl von unerwarteten Veränderungen des<br />
Fondsvermögens als auch von Veränderungen versicherungsmathematischer<br />
Annahmen durch den Corridor Approach.<br />
Glättung bei unerwarteten Veränderungen des Fondsvermögens<br />
und versicherungsmathematischen Annahmeveränderungen,<br />
jedoch Begrenzung durch den Ausweis e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>imum Liability.<br />
Gemäß EStG Glättung von versicherungsmathematischen<br />
Annahmeveränderungen über relativ kurze Zeiträume.<br />
Im Entwurf ke<strong>in</strong>e Glättungsmechanismen vorgesehen.<br />
Um die Bilanzdaten von Anwendern der verschiedenen Rechnungslegungssysteme vergleichbar<br />
zu machen, s<strong>in</strong>d sie im H<strong>in</strong>blick auf die Glättungsmechanismen zu vere<strong>in</strong>heitlichen.<br />
Alle<strong>in</strong> aufgrund der Datenverfügbarkeit ersche<strong>in</strong>t hierzu die Elim<strong>in</strong>ierung aller Glättungen<br />
geeigneter als das Here<strong>in</strong>rechnen von Glättungen <strong>in</strong> bislang nicht geglättete Größen. Die<br />
Elim<strong>in</strong>ierung aller Glättungen führt im Ergebnis dazu, dass der nicht durch externes Fondsvermögen<br />
gedeckte Teil der Pensionsverpflichtung vollständig als Rückstellung <strong>in</strong> der Bilanz<br />
erfasst wird. E<strong>in</strong> ggf. auf der Aktivseite angesetzter Vermögensgegenstand ist dabei ebenso<br />
mit dem Eigenkapital zu saldieren wie der vollständige bisher nicht bilanziell erfasste Teil<br />
der Pensionsverpflichtungen. Die Wirkungen auf das Eigenkapital werden jedoch durch das<br />
Entstehen aktiver latenter Steuern gedämpft.<br />
Vergleichbarkeitsprobleme werfen die Glättungsmechanismen aber nicht nur aufgrund der<br />
Unterschiede zwischen den Rechnungslegungssystemen auf. Bei e<strong>in</strong>em Vergleich von US-<br />
GAAP- bzw. IAS/IFRS-Anwendern untere<strong>in</strong>ander ist auch zu beachten, dass die Wirksamkeit<br />
der Glättungsmechanismen von der F<strong>in</strong>anzierung der Pensionszusagen abhängt (Tabelle 4).<br />
Veränderungen der Verpflichtungshöhe aufgrund veränderter versicherungsmathematischer