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Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum

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II<br />

der Bewertungsparameter (<strong>in</strong>sb. erwartete Gehaltssteigerungen, Kalkulationsz<strong>in</strong>sfuß) und<br />

lösen sich von bilanziellen Pensionswerten. Auch werden übere<strong>in</strong>stimmend Faktoren wie die<br />

vom jeweiligen Rechtsrahmen abhängige Vor- bzw. Nachrangigkeit von Pensionsverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

gegenüber sonstigem Fremdkapital berücksichtigt.<br />

Als zentraler Unterschied zwischen den Rat<strong>in</strong>gagenturen zeigt sich der Umgang mit Pensionsrückstellungen,<br />

die aufgrund <strong>in</strong>tern f<strong>in</strong>anzierter leistungsorientierter Pensionszusagen (unfunded<br />

pension plans) gebildet werden. Diese rechnet Standard & Poor’s neuerd<strong>in</strong>gs genauso wie<br />

Rückstellungen aufgrund von Deckungslücken externer Pensionsfonds (underfunded pension<br />

plans) <strong>in</strong> voller Höhe dem Fremdkapital zu. Moody’s und Fitch rechnen demgegenüber<br />

Rückstellungen für <strong>in</strong>tern f<strong>in</strong>anzierte leistungsorientierte Pensionszusagen nur anteilig dem<br />

Fremdkapital zu. Um <strong>in</strong>ternationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wird für die Kennzahlenberechnung<br />

e<strong>in</strong>e Auslagerung der Pensionsrückstellungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Pensionsfonds bei<br />

gleichzeitiger Ref<strong>in</strong>anzierung mit Fremd- und Eigenkapital unterstellt. Die Aufteilung dieser<br />

fiktiven Ref<strong>in</strong>anzierung soll sich dabei im Regelfall an dem bisherigen Verhältnis von Eigenund<br />

sonstigem Fremdkapital (ohne Pensionsrückstellungen) orientieren.<br />

Die Vorgehensweisen (S&P alt, S&P neu, Moody’s/Fitch) führen zu unterschiedlichen<br />

Kennzahlenwerten, die durch unterschiedliche Referenzwerte im Rat<strong>in</strong>gprozess ausgeglichen<br />

werden müssen, um zu identischen Beurteilungen zu kommen. In diesem Zusammenhang<br />

ersche<strong>in</strong>t bemerkenswert, dass Standard & Poor’s se<strong>in</strong>e Referenzwerte anlässlich des im<br />

Frühjahr 2003 vollzogenen Methodenwechsels offenbar nicht verändert hat, obwohl Unternehmen<br />

mit <strong>in</strong>tern f<strong>in</strong>anzierten Pensionszusagen teilweise erhebliche Änderungen der Ist-<br />

Kennzahlenwerte erfahren haben. Die Kennzahlen von Unternehmen mit fondsf<strong>in</strong>anzierten<br />

Pensionszusagen haben sich demgegenüber durch den Methodenwechsel nur dann geändert,<br />

wenn die Fonds Deckungslücken aufweisen.<br />

Berücksichtigung von Pensionszusagen <strong>in</strong> der Bilanzanalyse<br />

Die Untersuchung der Bilanzierungsregeln nach US-GAAP, IAS/IFRS, HGB und EStG zeigt,<br />

dass Pensionsrückstellungen aus bilanzieller Sicht e<strong>in</strong>deutig „Fremdkapitalcharakter“ besitzen.<br />

Die Bezeichnung von Pensionsrückstellungen als „eigenkapitalähnlich“ aufgrund ihrer<br />

Langfristigkeit stellt e<strong>in</strong>e unzulässige Vermischung der Kapitalkategorien nach der Fristigkeit<br />

(langfristiges vs. kurzfristiges Kapital) und nach der rechtlichen Stellung (Eigen- vs. Fremdkapital)<br />

dar. Diese bilanzielle Charakterisierung von Pensionsrückstellungen als Fremdkapital

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