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Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum

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44<br />

stocks sogar die sog. Accumulated Benefit Obligation (ABO, SFAS 87.18) unterschreitet. Die<br />

ABO entspricht den am Periodenende erdienten Teil des – im Gegensatz zur PBO – ohne<br />

Gehaltstrends berechneten Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtung. Der Betrag, um<br />

den die ABO den Marktwert des Deckungsstocks übersteigt wird als M<strong>in</strong>imum Liability<br />

bezeichnet.<br />

Unterschreitet der Marktwert des Deckungsstocks die ABO, ist zu prüfen, ob die M<strong>in</strong>imum<br />

Liability größer als e<strong>in</strong> etwaiger Passivposten Unfunded Accrued Pension Cost ist. 46 Ist dies<br />

der Fall ist der übersteigende Betrag als Additional M<strong>in</strong>imum Liability zusätzlich zu passivieren.<br />

Der Ausweis dieses Betrags erfolgt dabei <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Summe mit möglicherweise bereits<br />

vorhandenen Pensionsrückstellungen. Die Additional M<strong>in</strong>imum Liability darf erfolgsneutral<br />

gebildet werden. Die Gegenbuchung erfolgt grundsätzlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em unter den immateriellen<br />

Vermögenswerten auszuweisenden Aktivposten (<strong>in</strong>tangible asset – deferred pension cost), so<br />

dass das Eigenkapital unberührt bleibt. Übersteigt die Additional M<strong>in</strong>imum Liability allerd<strong>in</strong>gs<br />

die Summe aus bisher nicht erfolgswirksam erfasstem nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand<br />

(unrecognized prior service cost) und umstellungsbed<strong>in</strong>gter Unterdeckung<br />

(unrecognized <strong>in</strong>itial net obligation), so ist der überschießende Betrag ebenfalls erfolgsneutral,<br />

nun aber eigenkapitalm<strong>in</strong>dernd im Other Comprehensive Income zu erfassen.<br />

Außerhalb der Rechenwerke, <strong>in</strong> den Notes, s<strong>in</strong>d zahlreiche weitere Informationen zu liefern,<br />

die Aufschluss über die tatsächliche Höhe der PBO und den Marktwert des Deckungsstocks<br />

geben. Der Umfang der dabei zu veröffentlichenden Daten wird durch den seit September<br />

2003 vorliegenden Standardentwurf „Employers’ Disclosures about Pensions and Other<br />

Postretirement Obligations“ noch ausgeweitet. Nach den bislang geltenden Regeln <strong>in</strong> SFAS<br />

132 s<strong>in</strong>d u.a. wesentliche Berechnungsannahmen wie der Kalkulationsz<strong>in</strong>sfuß, die erwartete<br />

Rendite des Fondsvermögens sowie Gehalts- und Rententrends zu veröffentlichen. Außerdem<br />

ist die Deckungslücke (funded status) zum Bilanzstichtag zu beziffern und <strong>in</strong> die bilanziell<br />

erfasste sowie die nicht erfasste Teilmenge zu unterteilen. Dabei ist auch die Veränderung der<br />

Additional M<strong>in</strong>imum Liability und ihre Auswirkung auf die aktivierten immateriellen Werte<br />

und das Other Comprehensive Income zu quantifizieren. Zudem ist der Pensionsaufwand<br />

offen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>e Bestandteile aufzugliedern. In dem aktuellen Standardentwurf werden darüber<br />

h<strong>in</strong>aus weitere Offenlegungen, z.B. über das Fondsvermögen und die erwarteten Cash Flows,<br />

46 Existiert gleichzeitig zum Passivposten Unfunded Accrued Pension Cost auch e<strong>in</strong> Aktivposten Prepaid<br />

Pension Cost ist der Saldo dieser beiden Beträge der M<strong>in</strong>imum Liability gegenüber zu stellen.

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