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Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum

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nommen. Diese werden entweder durch Sensitivitätsanalysen quantifiziert oder durch e<strong>in</strong>en<br />

pauschalen Zu- oder Abschlag vorgenommen. Letzteren gibt Moody’s mit e<strong>in</strong>er Barwerterhöhung<br />

bzw. -verm<strong>in</strong>derung der Pensionsverpflichtung um 7% bis 15% pro Prozentpunkt<br />

an, um den der Kalkulationsz<strong>in</strong>sfuß gesenkt bzw. erhöht wird. Auch hier bleibt unklar, ob<br />

korrespondierend zur Veränderung der Pensionsrückstellungen das Eigenkapital modifiziert<br />

wird und latente Steuern e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />

Weitere Korrekturen betreffen versicherungsmathematische Annahmen (z.B. Lebenserwartung)<br />

und – bei Auslagerung von Pensionszusagen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en externen Fonds – die erwartete<br />

Rendite des Fondsvermögens. Hier sieht Moody’s immer dann Handlungsbedarf, wenn die<br />

Annahmen erheblich von nationalen Durchschnittswerten bzw. aktuellen Kapitalmarktgegebenheiten<br />

abweichen. Für solche Korrekturen nutzt Moody’s nicht nur externe Informationsquellen,<br />

sondern greift auch auf Gespräche mit dem Management zurück, um mögliche<br />

Gründe für die beobachteten Abweichungen zu diskutieren.<br />

3.1.3 Nachbildung vollgedeckter externer Pensionsfonds<br />

Die im H<strong>in</strong>blick auf die Bewertungsparameter vere<strong>in</strong>heitlichten Pensionsverpflichtungen<br />

bilden die Ausgangsbasis für die weiteren Analyseschritte. Um <strong>in</strong>ternationale Vergleichbarkeit<br />

von Unternehmen mit vollgedeckten externen Pensionsfonds, Unternehmen mit unteroder<br />

übergedeckten Pensionsfonds („under-/overfunded“) und Unternehmen mit <strong>in</strong>tern<br />

f<strong>in</strong>anzierten Pensionszusagen („unfunded“) herzustellen, simuliert Moody’s die vollständige<br />

Auslagerung von Pensionszusagen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en vollgedeckten Pensionsfonds. Dabei differenziert<br />

Moody’s se<strong>in</strong>e Vorgehensweise danach, ob es sich um e<strong>in</strong>e Unter- oder Überdeckung e<strong>in</strong>es<br />

tatsächlich vorhandenen Fonds handelt oder ob <strong>in</strong>tern f<strong>in</strong>anzierte Pensionszusagen vorliegen.<br />

Ist nur e<strong>in</strong> relativ kle<strong>in</strong>er Teil der Pensionsverpflichtung nicht durch das Vermögen e<strong>in</strong>es<br />

externen Fonds gedeckt, nimmt Moody’s an, dass das Unternehmen die Deckungslücke<br />

vollständig durch Fremdkapital schließen wird. 33 Solche Deckungslücken treten typischerweise<br />

auf, wenn die Pensionszusagen vollständig über e<strong>in</strong>en Fonds f<strong>in</strong>anziert s<strong>in</strong>d, dessen Vermögen<br />

aber nicht ausreicht, um die aktuelle Pensionsverpflichtung <strong>in</strong> voller Höhe abzudecken.<br />

Moody’s misst die Deckunglücke dabei nicht anhand der bilanziell ausgewiesenen<br />

Werte, sondern bezieht sich auf die Differenz zwischen den aktuellen Werten der Pensions-<br />

33 Vgl. detaillierter zum analytischen Umgang mit Deckungslücken bei Anwendung von britischen (UK-<br />

GAAP) bzw. <strong>in</strong>ternationalen (IAS/IFRS) Bilanzierungsregeln auch Moody’s (2003).

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