Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum
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nommen. Diese werden entweder durch Sensitivitätsanalysen quantifiziert oder durch e<strong>in</strong>en<br />
pauschalen Zu- oder Abschlag vorgenommen. Letzteren gibt Moody’s mit e<strong>in</strong>er Barwerterhöhung<br />
bzw. -verm<strong>in</strong>derung der Pensionsverpflichtung um 7% bis 15% pro Prozentpunkt<br />
an, um den der Kalkulationsz<strong>in</strong>sfuß gesenkt bzw. erhöht wird. Auch hier bleibt unklar, ob<br />
korrespondierend zur Veränderung der Pensionsrückstellungen das Eigenkapital modifiziert<br />
wird und latente Steuern e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />
Weitere Korrekturen betreffen versicherungsmathematische Annahmen (z.B. Lebenserwartung)<br />
und – bei Auslagerung von Pensionszusagen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en externen Fonds – die erwartete<br />
Rendite des Fondsvermögens. Hier sieht Moody’s immer dann Handlungsbedarf, wenn die<br />
Annahmen erheblich von nationalen Durchschnittswerten bzw. aktuellen Kapitalmarktgegebenheiten<br />
abweichen. Für solche Korrekturen nutzt Moody’s nicht nur externe Informationsquellen,<br />
sondern greift auch auf Gespräche mit dem Management zurück, um mögliche<br />
Gründe für die beobachteten Abweichungen zu diskutieren.<br />
3.1.3 Nachbildung vollgedeckter externer Pensionsfonds<br />
Die im H<strong>in</strong>blick auf die Bewertungsparameter vere<strong>in</strong>heitlichten Pensionsverpflichtungen<br />
bilden die Ausgangsbasis für die weiteren Analyseschritte. Um <strong>in</strong>ternationale Vergleichbarkeit<br />
von Unternehmen mit vollgedeckten externen Pensionsfonds, Unternehmen mit unteroder<br />
übergedeckten Pensionsfonds („under-/overfunded“) und Unternehmen mit <strong>in</strong>tern<br />
f<strong>in</strong>anzierten Pensionszusagen („unfunded“) herzustellen, simuliert Moody’s die vollständige<br />
Auslagerung von Pensionszusagen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en vollgedeckten Pensionsfonds. Dabei differenziert<br />
Moody’s se<strong>in</strong>e Vorgehensweise danach, ob es sich um e<strong>in</strong>e Unter- oder Überdeckung e<strong>in</strong>es<br />
tatsächlich vorhandenen Fonds handelt oder ob <strong>in</strong>tern f<strong>in</strong>anzierte Pensionszusagen vorliegen.<br />
Ist nur e<strong>in</strong> relativ kle<strong>in</strong>er Teil der Pensionsverpflichtung nicht durch das Vermögen e<strong>in</strong>es<br />
externen Fonds gedeckt, nimmt Moody’s an, dass das Unternehmen die Deckungslücke<br />
vollständig durch Fremdkapital schließen wird. 33 Solche Deckungslücken treten typischerweise<br />
auf, wenn die Pensionszusagen vollständig über e<strong>in</strong>en Fonds f<strong>in</strong>anziert s<strong>in</strong>d, dessen Vermögen<br />
aber nicht ausreicht, um die aktuelle Pensionsverpflichtung <strong>in</strong> voller Höhe abzudecken.<br />
Moody’s misst die Deckunglücke dabei nicht anhand der bilanziell ausgewiesenen<br />
Werte, sondern bezieht sich auf die Differenz zwischen den aktuellen Werten der Pensions-<br />
33 Vgl. detaillierter zum analytischen Umgang mit Deckungslücken bei Anwendung von britischen (UK-<br />
GAAP) bzw. <strong>in</strong>ternationalen (IAS/IFRS) Bilanzierungsregeln auch Moody’s (2003).