Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum
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Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht<br />
werden. Demzufolge ergibt sich der als Betriebsausgabe abzugsfähige Pensionsaufwand.<br />
§ 6a EStG sieht <strong>in</strong> begrenztem Ausmaße Glättungsmechanismen vor, die dazu führen, dass<br />
sich der Pensionsaufwand nicht zw<strong>in</strong>gend als Differenz der Teilwerte zweier aufe<strong>in</strong>ander<br />
folgender Bilanzstichtage ermittelt. Veränderungen aufgrund neuer oder geänderter biometrischer<br />
Rechnungsgrundlagen, neu zu erfassender Erstzusagen und starker Barwerterhöhungen<br />
(mehr als 25%) dürfen nach § 6a Abs. 4 Satz 2 bis 6 EStG auf (m<strong>in</strong>destens) drei Wirtschaftsjahre<br />
gleichmäßig verteilt werden. Interessanterweise s<strong>in</strong>d die steuerlichen Verteilungsrechte<br />
handelsrechtlich strittig, da sie dort gegen die Passivierungspflicht von Pensionsverpflichtungen<br />
verstoßen können.<br />
Im Zuge der steuerlichen Gew<strong>in</strong>nermittlung stehen Ausweisfragen im H<strong>in</strong>tergrund. Die<br />
Steuerbilanz folgt hierbei wohl der Handelsbilanz, die gem. § 266 Abs. 3 Buchstabe B Nr. 1<br />
HGB für Kapitalgesellschaften den expliziten Ausweis e<strong>in</strong>er Passivposition „Rückstellungen<br />
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ vorsieht.<br />
4.2 Bilanzanalytische Vorgehensweise<br />
4.2.1 Pensionsrückstellungen – Eigen- oder Fremdkapital?<br />
Durch Pensionsrückstellungen werden künftige Verpflichtungen e<strong>in</strong>es Unternehmens gegenüber<br />
se<strong>in</strong>en Mitarbeitern bilanziell abgebildet. Es handelt sich also um ungewisse Verb<strong>in</strong>dlichkeiten,<br />
die <strong>in</strong> allen betrachteten Rechnungslegungssystemen bilanziell als Teil des Fremdkapitals<br />
erfasst werden. Im Rahmen der Bilanzanalyse werden Pensionsrückstellungen jedoch<br />
mitunter als „eigenkapitalähnlich“ 53 bzw. als „Fremdkapital besonderer Art“ 54 angesehen:<br />
„Obwohl Pensionsrückstellungen e<strong>in</strong>deutig Fremdkapital s<strong>in</strong>d, wirken sie als<br />
langfristig verfügbares Kapital bis zum E<strong>in</strong>tritt der Fälligkeit der Verpflichtung<br />
wie Eigenkapital […] .“ 55<br />
53 Gräfer (1997), S. 79.<br />
54 Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft für betriebliche Altersversorgung (2003), S. 2; Gohdes/Meier (2003), S. 1378.<br />
55 Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft für betriebliche Altersversorgung (2003), S. 2.