Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum
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tänden zu den Pensionsverpflichtungen erfordern. Mit Ausnahme von Unternehmen, die e<strong>in</strong>en<br />
<strong>in</strong>ternen Pensionsfonds verwalten, ist e<strong>in</strong>e solche Zuordnung letztlich nur willkürlich möglich.<br />
Zudem wäre das erzielte Ergebnis stets mit e<strong>in</strong>er Vielzahl von Annahmen behaftet.<br />
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass unter dem Aspekt der <strong>in</strong>ternationalen Vergleichbarkeit die<br />
vollständige Elim<strong>in</strong>ierung des E<strong>in</strong>flusses von allen Glättungsmechanismen zw<strong>in</strong>gend zu<br />
fordern ist. Hierzu s<strong>in</strong>d die Auswirkungen sämtlicher Glättungsmechanismen unter Berücksichtigung<br />
von latenten Steuerwirkungen aus Bilanz und Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung zu<br />
elim<strong>in</strong>ieren und stattdessen Unterdeckungen <strong>in</strong> voller Höhe als Passivposten auszuweisen.<br />
Überdeckungen s<strong>in</strong>d entsprechend auf der Aktivseite auszuweisen. 58 Diese Korrekturschritte<br />
werden zum<strong>in</strong>dest für Unterdeckungen von allen Rat<strong>in</strong>gagenturen vorgenommen, so dass die<br />
Vorgehensweisen hier e<strong>in</strong>en zutreffenden Vergleich ermöglichen. Insbesondere Standard &<br />
Poor’s zeigt <strong>in</strong> den veröffentlichten Dokumenten detailliert auf, wie Ergebnis- und Bilanzgrößen<br />
unter Berücksichtigung von Steuereffekten zu korrigieren s<strong>in</strong>d.<br />
4.2.4 Brutto- versus Nettoausweis der Pensionsverpflichtung<br />
4.2.4.1 Problemstellung<br />
Neben der unterschiedlichen Wirksamkeit der Glättungsmechanismen resultiert aus den<br />
unterschiedlichen F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeiten der Pensionszusagen e<strong>in</strong> weiteres Vergleichbarkeitsproblem<br />
im Rahmen der <strong>in</strong>ternationalen Unternehmensanalyse. Während Pensionsverpflichtungen<br />
aufgrund von <strong>in</strong>tern f<strong>in</strong>anzierten Pensionszusagen stets <strong>in</strong> voller Höhe als<br />
Rückstellung <strong>in</strong> der Bilanz auszuweisen s<strong>in</strong>d (Bruttoausweis der Pensionsverpflichtung), wird<br />
die Bilanz bei externer F<strong>in</strong>anzierung nur dann von Pensionszusagen berührt, wenn der Deckungsstock<br />
des Pensionsfonds größer oder kle<strong>in</strong>er als die Pensionsverpflichtung ist. Der<br />
Deckungsstock selbst wie auch die korrespondierende Pensionsrückstellung ersche<strong>in</strong>en nicht<br />
<strong>in</strong> der Unternehmensbilanz (Nettoausweis der Pensionsverpflichtung). 59 Dieser Unterschied<br />
58 Die Berücksichtigung e<strong>in</strong>er Überdeckung auf der Aktivseite macht allerd<strong>in</strong>gs nur dann S<strong>in</strong>n, wenn von<br />
e<strong>in</strong>er Unternehmensfortführung ausgegangen werden kann (Go<strong>in</strong>g-Concern-Prämisse). Steht das Unternehmen<br />
vor der Liquidation, können aus der Überdeckung resultierende Vorteile, wie z.B. ger<strong>in</strong>gere künftige<br />
Zahlungen an den Pensionsfonds, nicht mehr realisiert werden.<br />
59 Allerd<strong>in</strong>gs ist der Versorgungsträger im Rahmen des Konzernabschlusses zu berücksichtigen, sofern er dem<br />
Voll- oder Quotenkonsolidierungskreis des Mutterunternehmens zugerechnet wird. Dies ist jedoch <strong>in</strong><br />
<strong>Deutsch</strong>land selten der Fall, da Pensionsfonds oft als e<strong>in</strong>getragener Vere<strong>in</strong> oder als Versicherungsvere<strong>in</strong> auf<br />
Gegenseitigkeit und damit ohne Kapitalbeteiligung des Mutterunternehmens geführt werden.