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Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum

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76<br />

gleich von Unternehmen mit fondsf<strong>in</strong>anzierten Pensionszusagen untere<strong>in</strong>ander ist nur bei<br />

identischem Verhältnis von Pensionsverpflichtungen zu Unternehmensvermögen e<strong>in</strong> zutreffender<br />

Vergleich gewährleistet.<br />

In e<strong>in</strong>em letzten Schritt wurde aufgezeigt, wie die Nettobetrachtung mit fiktiver Auslagerung<br />

der Pensionsverpflichtungen modifiziert werden kann, um e<strong>in</strong>e relativ zur Bruttobetrachtung<br />

strukturerhaltende Abbildung zu erreichen. Hierzu ist die durch die Auslagerung entstehende<br />

F<strong>in</strong>anzierungslücke entsprechend der tatsächlichen F<strong>in</strong>anzierungsstruktur <strong>in</strong>klusive der Pensionsrückstellungen<br />

anteilig mit Fremd- und Eigenkapital zu schließen. Als gleichwertiger<br />

Ersatz für die Bruttobetrachtung kann aber auch diese Vorgehensweise letztendlich nicht<br />

gelten, da sich die stets gleiche Rangfolge nur unter der Bed<strong>in</strong>gung ergibt, dass beide Unternehmen<br />

über e<strong>in</strong> identisches Verhältnis zwischen der Pensionsverpflichtung und dem Unternehmensvermögen<br />

verfügen. Ist dies nicht der Fall, ergeben sich ganz ähnliche Probleme wie<br />

bei den anderen Nettobetrachtungen.<br />

In der bisherigen Untersuchung wurde explizit davon ausgegegangen, dass die Pensionsfonds<br />

und die Unternehmen Investitionen mit gleichem Rendite-Risikoprofil realisieren. Hierdurch<br />

wurde die Untersuchung der verschiedenen Ansätze zur Ermittlung von Kapitalstrukturkennzahlen<br />

unter Ceteris-paribus-Bed<strong>in</strong>gungen ermöglicht. Tatsächlich kann aber auch die Anlagestrategie<br />

des Fonds e<strong>in</strong>en erheblichen E<strong>in</strong>fluss auf das Insolvenzrisiko des Unternehmens<br />

ausüben. Von daher ist im Rat<strong>in</strong>gprozess <strong>in</strong>sbesondere beim Vergleich von rückstellungs- und<br />

fondsf<strong>in</strong>anzierten Pensionszusagen auch das Anlagerisiko des Fonds mit e<strong>in</strong>zubeziehen. In<br />

diesem Zusammenhang wird auch die Forderung der <strong>in</strong>ternationalen Standard Setter nach<br />

e<strong>in</strong>er Veröffentlichung der detaillierten Zusammensetzung des Pensionfondsvermögens<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der angelegten Vermögenswerte, deren Laufzeiten und deren Rendite-<br />

Risikoprofil verständlich. 67 Die alle<strong>in</strong>ige Berechnung von Kennzahlen wie Fremdkapitalquote<br />

und Z<strong>in</strong>sdeckungsgrad reicht hier kaum aus.<br />

Für die Analyse von Unternehmen mit tatsächlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Fonds ausgelagerten Pensionszusagen<br />

ist e<strong>in</strong>e solche Erweiterung im Rahmen der Bruttobetrachtung pr<strong>in</strong>zipiell durch die<br />

Analyse der mit sämtlichen Vermögensteilen (Unternehmens- und Fondsvermögen) verbundenen<br />

Investitionsrisiken möglich. Hierbei dürften ke<strong>in</strong>e größeren Schwierigkeiten auftreten,<br />

als dies bei der üblichen Analyse der Investitionsrisiken e<strong>in</strong>es Unternehmens der Fall ist.<br />

67 Vgl. <strong>in</strong>sb. den Standardentwurf „Employers’ Disclosures about Pensions and Other Postretirement Benefits“<br />

des FASB vom September 2003.

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