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Gutachten in Deutsch - Bayerischen Finanz Zentrum

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53<br />

4.1.4.2 Abweichungen zwischen HGB/E-DRS 19 und SFAS 87<br />

Die unter den Rückstellungen ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen s<strong>in</strong>d gem. § 253 Abs. 1<br />

HGB mit dem Betrag anzusetzen, „der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />

ist.“ Nach herrschender Auffassung ist hierzu e<strong>in</strong> versicherungsmathematisches<br />

Verfahren von Nöten, mittels dessen e<strong>in</strong>e Pensionsrückstellung ratierlich anzusammeln ist,<br />

um bei Pensionsbeg<strong>in</strong>n den Barwert der Pensionsleistungen zu erreichen. Durch die bisherige<br />

Dom<strong>in</strong>anz des Steuerrechts ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang das sog. Anwartschaftsdeckungsverfahren<br />

angewendet worden – entweder <strong>in</strong> unmittelbarer Befolgung der steuerrechtlichen<br />

Regeln (Teilwertverfahren) oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er leicht modifizierten Form (Gegenwartswertverfahren)<br />

mit niedrigerem Z<strong>in</strong>s (i.d.R. m<strong>in</strong>destens 3%) und anderem Startzeitpunkt für die Rückstellungsberechnung<br />

(Pensionszusage). Die Unterschiede zwischen dem Anwartschaftsdeckungsverfahren<br />

und dem <strong>in</strong> SFAS 87 verwendeten Anwartschaftsbarwertverfahren werden <strong>in</strong><br />

Kap. 4.1.4.3 verdeutlicht.<br />

Grundlegende Änderungen zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung<br />

gegenüber der bisherigen Vorgehensweise s<strong>in</strong>d jedoch dann zu erwarten, wenn künftig vom<br />

DSR e<strong>in</strong> Rechnungslegungsstandard zur bilanziellen Behandlung von Pensionsverpflichtungen<br />

herausgegeben wird. Dies lässt E-DRS 19 vermuten, der sich <strong>in</strong> Teilen sehr stark an<br />

SFAS 87 und IAS 19 anlehnt und sich damit von der steuerrechtlichen Orientierung löst.<br />

Diese methodische Schwerpunktverlagerung wird mit der weiten Formulierung des § 253<br />

Abs. 1 HGB und mit den von steuerlichen Belangen losgelösten Zwecksetzungen e<strong>in</strong>es<br />

handelsrechtlichen Konzernabschlusses erklärt.<br />

E-DRS 19 sieht das Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) vor und<br />

berücksichtigt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch Gehalts- und Rententrends (E-DRS 19.20-28).<br />

Beim Kalkulationsz<strong>in</strong>sfuß verlangt E-DRS 19.24 e<strong>in</strong>e Orientierung an der Rendite fristadäquater<br />

erstklassiger Unternehmensanleihen <strong>in</strong> gleicher Währung und folgt damit nur der<br />

Alternativlösung von SFAS 87.44. Das unternehmens<strong>in</strong>dividuelle Risiko bleibt somit - wie<br />

bei IAS 19 - unberücksichtigt. Der zentrale Unterscheid zu SFAS 87 liegt jedoch <strong>in</strong> dem<br />

vollständigen Verzicht auf Gew<strong>in</strong>nglättungsmechanismen. Demnach wird zur Ermittlung der<br />

bilanziell relevanten Deckungslücke die PBO <strong>in</strong> voller Höhe berücksichtigt und – bei externer<br />

F<strong>in</strong>anzierung – die tatsächliche Entwicklung des Deckungsstocks zugrunde gelegt. Die<br />

Notwendigkeit zur Bildung e<strong>in</strong>er Additional M<strong>in</strong>imum Liability ist damit nicht gegeben. Es

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