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Schiffbruch Vom Untergang der Holocaust-Orthodoxie - Holo Heim

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CARLO MATTOGNO, SCHIFFBRUCH 171<br />

die von dem Autoren-Duo behaupteten Vergasungen abgespielt haben<br />

sollen (S. 254):<br />

“Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Gaskammer soll im März 1942 zunächst<br />

eine ‘Probevergasung’ mit Ratten vorgenommen worden sein.”<br />

Einen Kommentar hierzu erspare ich mir.<br />

“Danach wurden in dieser Gaskammer zur weiteren ‘Erprobung’<br />

vermutlich 15 schwer kranke Häftlinge erstickt; Slupetzky soll nach<br />

einigen Zeugenaussagen dabei zugegen gewesen sein.” (ebenda)<br />

Diese “vermutliche” – um die Formulierung <strong>der</strong> beiden Autoren aufzugreifen<br />

– Vergasung beruht in <strong>der</strong> Tat ausschließlich auf Zeugenaussagen,<br />

wobei die Namen <strong>der</strong> Zeugen noch nicht einmal genannt werden.<br />

Wir haben es also mit einer bloßen Behauptung zu tun, die sich nicht objektiv<br />

überprüfen lässt. Perz und Freund fahren fort (ebd.):<br />

“Nach diesen ‘Erprobungen’ wurden in <strong>der</strong> Nacht vom 9. auf den<br />

10. Mai 1942 231 sowjetische Kriegsgefangene in <strong>der</strong> Gaskammer<br />

ermordet, die kurz zuvor auf Befehl von Sipo und SD zur Exekution<br />

nach Mauthausen eingewiesen worden waren.”<br />

Als Quelle geben Perz und Freund hier das Urteil beim Hagener Prozess<br />

an (Fußnote 39 auf S. 254). Sie hätten sich freilich auch auf das<br />

Dokument PS-495 berufen können. Es handelt sich um einen Auszug<br />

aus dem Totenbuch <strong>der</strong> Kriegsgefangenen in Mauthausen, in denen die<br />

Namen dieser 231 Personen auftauchen zusammen mit dem Datum, <strong>der</strong><br />

Uhrzeit und <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Exekution (ein Befehl Heydrichs vom<br />

30. April 1942). Nichts weist darauf hin, dass diese Kriegsgefangenen<br />

vergast worden wären. Die im Dokument dargelegten Einzelheiten<br />

schließen dies sogar ausdrücklich aus. Die ersten 21 Todgeweihten wurden<br />

am 9. Mai um 23.35 Uhr hingerichtet, die restlichen 210 am 10. Mai<br />

um 0.15 Uhr.<br />

Hält man sich vor Augen, dass <strong>der</strong> Tod <strong>der</strong> ersten 21 Gefangenen alle<br />

auf dieselbe Uhrzeit datiert ist und dasselbe auch für die zweite Gruppe<br />

von 210 Gefangenen gilt, könnte man zunächst annehmen, es habe sich<br />

um zwei Massentötungen in <strong>der</strong> angeblichen Gaskammer gehandelt.<br />

An<strong>der</strong>erseits schreiben Perz und Freund, die Gaskammer habe maximal<br />

100 Personen fassen können (S. 252), was für einen Raum von<br />

3,50 m × 3,80 m = 13,3 Quadratmetern noch überhöht ist, denn hierbei

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