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Schiffbruch Vom Untergang der Holocaust-Orthodoxie - Holo Heim

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CARLO MATTOGNO, SCHIFFBRUCH 219<br />

“Keine <strong>der</strong> in den Ravensbrück-Prozessen angeklagten Personen<br />

hat die Existenz einer Gaskammer geleugnet. Schwarzhuber und<br />

Suhren machten lediglich geltend, zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einrichtung und<br />

Inbetriebnahme (Ende Januar/Anfang Februar) noch nicht in<br />

Ravensbrück bzw. an<strong>der</strong>swo eingesetzt gewesen zu sein. Beide bezeichneten<br />

SS-Sturmbannführer Albert Sauer, vormals Kommandant<br />

des Konzentrationslagers Riga-Kaiserswald, als denjenigen, <strong>der</strong> mit<br />

<strong>der</strong> Einrichtung einer Gaskammer beauftragt wurde.”<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> defensiven Verteidigungsstrategie, für die fast alle<br />

Angeklagten bei solchen Verfahren optierten, waren solche Schutzbehauptungen<br />

durchaus verständlich.<br />

Laut Strebel handelte es sich bei <strong>der</strong> angeblichen Gaskammer um<br />

“eine Holzbaracke in unmittelbarer Nähe des Krematoriums, die<br />

bis dahin als Materialllager gedient hatte. Als gesichert gelten kann,<br />

dass diese Gaskammer vom 8. Februar bis zum 30. März 1945 (Karfreitag)<br />

in Betrieb war.” (S. 282)<br />

Wie “gesichert” diese “Erkenntnis” ist, werden wir schon bald sehen.<br />

Wenden wir uns zunächst den Zeugenaussagen zu. Am 30. August 1946<br />

erklärte Schwarzhuber (S. 283):<br />

“Die Gaskammer war ungefähr 9 x 4,5 Meter [groß] und fasste<br />

ungefähr 150 Menschen. Die Gaskammer lag ungefähr fünf Meter<br />

von dem Krematorium weg. Die Gefangenen mussten sich in einem<br />

kleinen Schuppen, 3 Meter von <strong>der</strong> Gaskammer entfernt, ausziehen<br />

und wurden durch ein kleines Zimmer in den Gasraum geleitet.”<br />

Demselben Zeugen zufolge gab es auf dem Dach <strong>der</strong> Gaskammer<br />

“eine kleine Öffnung”, durch die ein Häftling (!) “eine Gas-Büchse in<br />

dem Raum” warf (S. 282). Strebel moniert hier, es sei “zweifelhaft”,<br />

dass diese Aufgabe einem Häftling übertragen worden sei (Fußnote 24<br />

auf S. 282). Lei<strong>der</strong> unterlässt er es, darauf hinzuweisen, dass es die betreffende<br />

Baracke nicht mehr gibt (falls sie je existierte), so dass wir uns<br />

mit einer Handvoll Zeugenaussagen zufrieden geben müssen.<br />

Hier lohnt es sich, den eigentümlichen Mechanismus <strong>der</strong> “Vernichtungsprozedur”<br />

in Ravensbrück etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.<br />

Die im Lager angeblich zur Tötung ausgeson<strong>der</strong>ten männlichen<br />

und weiblichen Häftlinge – laut Strebel war kein “Vorrang rassistischer

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