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Schiffbruch Vom Untergang der Holocaust-Orthodoxie - Holo Heim

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42 CARLO MATTOGNO, SCHIFFBRUCH<br />

Welt hat man dann auch die Ziegel <strong>der</strong> Außenwände angemalt? –, o<strong>der</strong><br />

die Flecken stammen allen von Trunk vorgebrachten Einwänden zum<br />

Trotz von Menschenvergasungen, und dann müssten sie erst recht in den<br />

Menschentötungsgaskammern von Birkenau auftauchen, in denen eine<br />

ungleich größere Zahl von Vergasungen stattgefunden haben soll. Wenn<br />

in Stutthof und Majdanek den <strong><strong>Holo</strong>caust</strong>-Historikern zufolge insgesamt<br />

maximal etwas über 13.000 Menschen vergast worden sein sollen (eher<br />

weniger, denn ein Teil <strong>der</strong> Majdanek-Opfer soll ja mit Kohlenmonoxid<br />

umgebracht worden sein) und die Wände <strong>der</strong> betreffenden Kammern<br />

trotzdem eine deutliche Blaufärbung erkennen lassen, müsste man eine<br />

solche a priori in den angeblichen Gaskammern <strong>der</strong> Krematorien II und<br />

III von Birkenau erwarten, wo laut van Pelt insgesamt 550.000 Menschen<br />

mit Zyklon B getötet wurden (S. 216)!<br />

Die <strong><strong>Holo</strong>caust</strong>-Historiker haben sich also in eine Sackgasse verrannt,<br />

aus <strong>der</strong> es keinen Ausweg gibt. Sie müssen wählen: Entwe<strong>der</strong> waren die<br />

Gaskammern von Majdanek und Stutthof “Mordkammern”, und dann<br />

müsste das Preußischblau auch in den “Mordkammern” von Birkenau<br />

vorhanden sein, o<strong>der</strong> aber es konnte sich in “Mordkammern” kein Preußischblau<br />

bilden, und dann waren die Gaskammern von Majdanek und<br />

Stutthof eben keine solchen!<br />

Trunk schließt mit folgendem Argument (S. 48):<br />

“Dass die Opfer großen Mengen Blausäure ausgesetzt waren,<br />

hatte [...] bereits 1945 eine toxikologische Analyse bewiesen. Hier<br />

waren etwa in den Haaren, die den Getöteten abgeschnitten worden<br />

und zur industriellen Verwertung vorgesehen waren, beträchtliche<br />

Blausäure-Rückstände gefunden worden.”<br />

Hier sei zunächst auf eine Ungenauigkeit in Trunks Formulierung<br />

hingewiesen. Die damalige Expertise war qualitativer, nicht quantitativer<br />

Art und sprach nicht von “beträchtlichen” Blausäure-Rückständen, son<strong>der</strong>n<br />

erwähnt lediglich das Vorhandensein solcher. Sie wurde am 15.<br />

Mai 1945 vom Direktor des gerichtsmedizinischen Instituts Krakau, Jan<br />

Z. Robel, erstellt und ist am 15. Dezember desselben Jahres vom Untersuchungsrichter<br />

Jan Sehn als Beweismaterial für den Prozess gegen Ru-

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