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Schiffbruch Vom Untergang der Holocaust-Orthodoxie - Holo Heim

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194 CARLO MATTOGNO, SCHIFFBRUCH<br />

de, bat <strong>der</strong> zuständige Abteilungsleiter im Hygiene-Institut <strong>der</strong> Waffen-SS<br />

den Geschäftsführer <strong>der</strong> Degesch um die Lieferung von flüssiger<br />

Blausäure, da er die Anwendung von Zyklon B wegen des zugesetzten<br />

Reiz auslösenden Warnstoffes für zu grausam [für die Tötung<br />

von Menschen] halte. [...] Kann es daher sein, dass das Konzentrationslager<br />

Sachsenhausen erneut zum Experimentierfeld für eine neue<br />

Technik <strong>der</strong> Massentötungen durch Giftgas, nämlich mit einem flüssigen<br />

Blausäurepräparat, avancierte?”<br />

Morschs Datierung (Anfang Juni) findet in <strong>der</strong> von ihm in Fußnote<br />

12 auf S. 266 zitierten Quelle nicht die geringste Stütze. Bei dieser Quelle<br />

handelt es sich um das am 27. Mai 1955 ergangene Gerichtsurteil gegen<br />

Gerhard Peters, das im 13. Band <strong>der</strong> Serie Justiz und NS-Verbrechen<br />

auf S. 113 erwähnt wird. Der Text des Urteils nimmt Bezug auf die Sitzung<br />

einer Kommission, die Anfang 1943 im Sitz <strong>der</strong> Firma Degesch<br />

stattgefunden hatte, und schil<strong>der</strong>t die Begegnung zwischen Peters und<br />

Gerstein wie folgt: 356<br />

“Der Angeklagte [Peters] hatte in den Monaten häufig in Berlin<br />

zu tun und gelegentlich eines dieser Besuche wurde ihm von Prof.<br />

Mrugowski gesagt, dass Gerstein mit ihm sprechen wollte. Der Angeklagte<br />

suchte daraufhin Gerstein in dessen Dienststelle in Berlin<br />

auf.”<br />

Anschließend resümiert das Urteil das Ersuchen Gersteins:<br />

“Gerstein habe ihm [Peters] dann erklärt, er habe den ganz geheimen<br />

Auftrag, Blausäure zum Töten von Menschen zu verschaffen,<br />

und er müsse von dem Angeklagten Ratschläge dafür erbitten. […]<br />

Gerstein habe ihm dann erklärt, dass es sich nicht darum handle,<br />

son<strong>der</strong>n dass auf Anordnung Himmlers Blausäure zu Hinrichtungen<br />

gebraucht werden sollte. Er habe das Verfahren zu überwachen und<br />

das Material zu beschaffen. Er halte jedoch die Anwendung von Zyklon<br />

B für zu grausam, da es wegen des zugesetzten Warnstoffes unnütze<br />

Qualen bereite, und die Verwendung von flüssiger Blausäure<br />

für zweckmäßiger.”<br />

356 C. F. Rüter, D. W. de Mildt (Hg)., aaO. (Anm. 99), Band XIII, S. 113.

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