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Schiffbruch Vom Untergang der Holocaust-Orthodoxie - Holo Heim

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46 CARLO MATTOGNO, SCHIFFBRUCH<br />

Matthias Beer, Teilnehmer an <strong>der</strong> Oranienburger Tagung und Autor<br />

eines Artikels über die “Gaswagen” im hier besprochenen Sammelband<br />

(vgl. Kapitel 3), hielt bereits 1987 fest: 75<br />

“Allerdings ist es dem Historiker nicht erlaubt, Gerichtsurteile<br />

unüberprüft zu übernehmen, da Justiz und Geschichtswissenschaft<br />

von unterschiedlichen Zielsetzungen geleitet werden. Für ihn sind in<br />

erster Linie die Zeugenaussagen von Belang, weil sie helfen, Quellenlücken<br />

zu schließen. Aber Zeugenaussagen können wegen ihrer<br />

Eigenart nur dann gleichrangig, d. h. wie Dokumente behandelt und<br />

von <strong>der</strong> historischen Forschung nutzbringend ausgewertet werden,<br />

wenn bestimmte Grundsätze beachtet werden. Die Grundvoraussetzung<br />

ist, die Verbindung von Aussagen und quellenkritisch überprüften<br />

Dokumenten möglichst nicht aufzugeben, d.h. den wahrscheinlichen<br />

immer mit dem gesicherten Sachverhalt zu koppeln. Auch auf<br />

diese Art und Weise kann nicht jede Frage zufriedenstellend beantwortet<br />

werden.”<br />

Diese Erwägungen gelten erst recht, wenn man sich in Erinnerung<br />

ruft, dass in diesem Fall von Militärgerichten die Rede ist, die später von<br />

politischen Tribunalen abgelöst wurden; und dass den einen wie den an<strong>der</strong>en<br />

die Aufgabe oblag, die Ideologie des Nationalsozialismus zu diskreditieren.<br />

Mit bemerkenswerter Offenheit enthüllte <strong>der</strong> amerikanische<br />

Chefankläger Robert H. Jackson in <strong>der</strong> Verhandlung vom 26. Juli 1946<br />

das wahre Ziel des Nürnberger Prozesses: 76<br />

“Die Alliierten befinden sich technisch immer noch in einem<br />

Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die politischen und militärischen<br />

Einrichtungen des Feindes zusammengebrochen sind. Als ein<br />

Militärgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung <strong>der</strong><br />

Kriegsanstrengungen <strong>der</strong> Alliierten Nationen dar.”<br />

Dies liefert eine zwanglose Erklärung dafür, dass das Nürnberger<br />

Statut juristische Monstrositäten wie Artikel 19 (“Der Gerichtshof ist an<br />

Beweisregeln nicht gebunden”) und Artikel 21 (“Der Gerichtshof soll<br />

nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen for<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n soll sie<br />

75 M. Beer, “Die Entwicklung <strong>der</strong> Gaswagen beim Mord an den Juden”, in: Vierteljahrshefte<br />

für Zeitgeschichte, 35. Jahrgang, Nr. 3, 1987, S. 404.<br />

76 IMG, Band XIX, S. 440.

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