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Schiffbruch Vom Untergang der Holocaust-Orthodoxie - Holo Heim

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198 CARLO MATTOGNO, SCHIFFBRUCH<br />

zum Zwecke <strong>der</strong> Menschentötung zum Einsatz kam, für das bisher<br />

keine Vorbil<strong>der</strong> bekannt sind.”<br />

Ehe ich weiter zitiere, möchte ich darauf hinweisen, dass diese Passage<br />

in einem Abschnitt mit dem Titel “Das technische Verfahren” steht.<br />

Morschs Anspruch, “Entstehung und Bau” <strong>der</strong> angeblichen Gaskammer<br />

zu dokumentieren, war also ein wenig gar zu ehrgeizig. Seine diesbezüglichen<br />

“Erkenntnisse” lassen sich nämlich in einem einzigen Satz zusammenfassen:<br />

“Der Bau <strong>der</strong> Gaskammer erfolgte wahrscheinlich im<br />

Sommer 1943”!<br />

Die Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> angeblichen Gaskammer schil<strong>der</strong>t Morsch folgen<strong>der</strong>maßen<br />

(S. 267):<br />

“Ziel <strong>der</strong> in vielerlei Hinsichten technischen Neuerung war <strong>der</strong><br />

Austausch des kristallinen Zyklon B durch ein flüssiges Blausäurepräparat,<br />

das aber in den Quellen unterschiedlich als flüssige Blausäure,<br />

flüssiges Zyklon B o<strong>der</strong> Zyklon A bezeichnet wird.”<br />

Die Quellen für die beiden ersten Bezeichnungen nennt Morsch<br />

nicht, ganz abgesehen davon, dass es wi<strong>der</strong>sinnig ist, von “flüssigem<br />

Zyklon B” zu sprechen, weil es sich bei diesem Produkt um auf eine poröse<br />

Substanz aufgesaugte flüssige Blausäure handelt. Die mir bekannten<br />

Zeugenaussagen zu diesem Thema 365 sprechen lediglich von “Blausäure”<br />

(Kaindl) bzw. von “einer Kapsel” mit “verflüssigtem Giftgas” (so<br />

<strong>der</strong> Zeuge Höhn 366 ), so dass “Zyklon A” die einzige Bezeichnung ist, die<br />

“belegt” ist, wenn auch auf wenig plausible Weise:<br />

Laut Morsch fanden die Sowjets am 31. Mai 1945 in einem Tresor,<br />

<strong>der</strong> sich in dem unterirdischen Leichenkeller des Lagers befand, sieben<br />

verkorkte und mit Paraffin ausgegossene Fläschchen mit einer hellen<br />

Flüssigkeit. Am 14. Juni sei eine chemische Expertise erstellt worden,<br />

die ergeben habe, dass es sich bei <strong>der</strong> Flüssigkeit um “ein Präparat von<br />

Zyansäure (HCN) in einem Mischungsverhältnis von ca. 25 g HCN auf<br />

100 g Flüssigkeit” handelte. In dem Gutachten wurde das Präparat als<br />

“Zyklon A” bezeichnet, das “eine Mischung von 90%-igem Zyankohleäther<br />

und 10% Chlorkohleäther” enthalte (S. 267). Im Anschluss an<br />

365 E. Kogon u.a. (Hg.), aaO. (Anm. 41), S. 255f.<br />

366 Erklärungen von August Höhn laut Gerichtsurteil gegen ihn vom 15. Oktober 1960.

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