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S3-Leitlinie ‚Behandlung akuter perioperativer und ... - Arztbibliothek

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3.4 Organisation<br />

Für ein effektives Schmerzmanagement sind organisatorische Strukturen zur Optimierung<br />

der Schmerztherapie von entscheidender Bedeutung (ANZCA, 2005). Selbst „einfache“<br />

Maßnahmen wie z.B. eine regelmäßige Schmerzmessung <strong>und</strong> -dokumentation können<br />

einen hohen Einfluss auf die Effektivität des perioperativen oder posttraumatischen<br />

Schmerzmanagements haben, wenn diese standardisiert <strong>und</strong> einheitlich durchgeführt<br />

werden (vgl. Kap. 3.2).<br />

Der Umgang mit Schmerzen sollte im Leitbild der Klinik/Institution erkennbar<br />

abgebildet sein. A*<br />

In den nach innen <strong>und</strong> außen vermittelten Werten, Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> Zielen sollten der<br />

Stellenwert der Schmerztherapie <strong>und</strong> der Umgang mit Schmerzen deutlich werden.<br />

3.4.1 Verantwortlichkeiten<br />

Übergeordnete Rahmenvereinbarungen zur Durchführung der perioperativen <strong>und</strong><br />

posttraumatischen Schmerztherapie sollen zwischen den beteiligten Fachgebieten<br />

gemeinsam schriftlich getroffen werden. A*<br />

Eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen ist die Voraussetzung für eine<br />

erfolgreiche perioperative <strong>und</strong> posttraumatische Schmerztherapie (ASA, 2004; ANZCA,<br />

2005; Jage et al., 2005).<br />

Eine klare Verantwortungsteilung <strong>und</strong> eine funktionierende strukturierte Informationsvermittlung<br />

zwischen den einzelnen Berufsgruppen können einen positiven Einfluss auf<br />

die Mitarbeiterzufriedenheit haben (Bernd et al., 2004).<br />

Die Organisation der perioperativen <strong>und</strong> posttraumatischen Schmerztherapie in<br />

bettenführenden operativen Abteilungen/Kliniken sowie die Verantwortlichkeiten <strong>und</strong><br />

Befugnisse für die einzelnen an der Schmerztherapie beteiligten Berufsgruppen sollten<br />

eindeutig schriftlich festgelegt werden. Dabei kann, wenn vorhanden, auch auf<br />

übergreifende Verbandsvereinbarungen zwischen den einzelnen Berufsgruppen Bezug<br />

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