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S3-Leitlinie ‚Behandlung akuter perioperativer und ... - Arztbibliothek

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Schriftliche Unterlagen zur Schmerzanamnese, -messung <strong>und</strong> -dokumentation<br />

sollen vorliegen. A*<br />

In jedem Krankenhaus bzw. jeder Behandlungseinheit sollen zwischen den beteiligten<br />

Disziplinen abgestimmte schriftliche Unterlagen zur Schmerzanamnese, -messung <strong>und</strong> –<br />

dokumentation vorliegen <strong>und</strong> angewendet werden. Eine retrospektive Untersuchung von<br />

O’Connor (2003) zeigte, dass die Qualität der Informationen zur Schmerzbewertung <strong>und</strong> -<br />

messung durch die Einführung expliziter Dokumentationsprogramme/-formulare<br />

verbessert werden kann (O'Connor, 2003).<br />

Konzepte zur Schmerzprophylaxe <strong>und</strong> -therapie allgemein <strong>und</strong> für die<br />

verschiedenen Fachdisziplinen sollen schriftlich vorliegen. A*<br />

Die Erstellung eines klinikeigenen „Schmerzmanuals“, in dem die Konzepte zur<br />

Schmerzprophylaxe <strong>und</strong> –therapie allgemein für die spezifischen Fachdisziplinen<br />

festgelegt sind, hat sich bewährt. Das Schmerzmanual sollte als Basis auf allen Stationen<br />

präsent sein. Als Gr<strong>und</strong>lage für die Erstellung des klinikspezifischen Manuals dienen die<br />

hier dargelegten <strong>Leitlinie</strong>n. Für die praktische Umsetzung sollte prozedurenspezifischen<br />

Konzepten der Vorrang gegeben werden.<br />

Innerhalb der Prozeduren lässt sich die Schmerztherapie in einzelne Therapiemodule<br />

aufgliedern: systemische Therapie (i.v., p.o., nasal, etc.), loko-regionale Techniken<br />

(W<strong>und</strong>infiltration, single shots, etc.), Katheter- <strong>und</strong> Pumpentechniken (PCEA, i.v. PCA)<br />

<strong>und</strong> periphere Blockaden, wobei auch präoperative <strong>und</strong> prophylaktische Maßnahmen mit<br />

einzubeziehen sind. Für alle schmerztherapeutischen Maßnahmen muss ein Monitoring<br />

festgelegt sein; eine Therapiekontrolle sollte in allen Fällen zeitnah gegeben sein.<br />

Generell sollten für alle Maßnahmen innerhalb des Schmerzmanagements (inklusive des<br />

Arztrufes) klare Vorschriften <strong>und</strong> Entscheidungs- bzw. Interventionskriterien definiert<br />

werden. Sinnvoll ist die Verwendung von Algorithmen, um die klinischen<br />

Entscheidungsprozesse zu erleichtern <strong>und</strong> transparent zu machen (Meissner et al., 2001;<br />

Vila et al., 2005).<br />

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