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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Die iRiiK« M 107<br />

(Icssclbcu (^i^. *.>) eine Anzalil ebentalls ddo. Js. Jäuuer<br />

1622 ausgefertigter Patente mit dem Verbote de8 Fagament-<br />

Kinkaufes. Auf dem Concepte steht die Anmerkung: „Es»<br />

scindt diser Exemplarien etliche vnd zwainzig an vntersehiedlich<br />

orthen auf der hochzeitlichen raisen nacher<br />

Ynss])ruckh geschrieben worden." I'nterm 1. Februar 1622<br />

wurde der niederösterreichischen Kammer, und unterm<br />

2. Februar dem Cardinal von Dietrich stein bezüglich<br />

Mähren,<br />

der Abschluss des neuen Mttnzvertrages bekannt<br />

gegeben, und allen Parteien der Einkauf von Pagament<br />

\ erboten, da dieser nur den Pächtern zustehe.<br />

Fürst Carl zu Liechtenstein, welcher sich während der<br />

^'ertrags-Verhandlungen in Wien befand, ertheilte von hier<br />

ans am 26. Jänner 1622 dem Prager Münzmeister Benedict<br />

Huebmer von Sonnleithen den Auftrag, dass er dem de<br />

Witte am 1. Februar 1622 „das ganze Pragerische Münzwesen,<br />

mit allen und Jedem dessen Zugeh()rungen, sammt<br />

\'orrath Silber und Zeug" gegen Inventar zu übergeben<br />

habe.<br />

Es wurde oben bemerkt, dass in Folge der kaiserlichen<br />

Resolution vom 23. September 1621, die Wiener<br />

Mark fein Silber auf 79 fl. auszubringen war. Im §. 8 des<br />

iVfünzvertrages vom IS. Jänner 1622 wird ebenfalls bestimmt,<br />

dass die Mark auf 79 fl. auszumünzen ist, allein<br />

(s ist dort die Wiener Mark nicht genannt. Fürst<br />

Liechtenstein verordnete nun, dass alles, was früher von<br />

der Wiener Mark bestimmt wurde, nun auch von der<br />

1' rager Mark zu gelten habe: „alss sollen gleichsovil<br />

-tueck auf die Prager Mark gerichtet, und die Prager<br />

Mark der fein nach, Allermassen wie die Wiener Mark<br />

per 79 fl. voriger in Böheimb geschehenen Anordnung nach,<br />

aussgemünzet werden."

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