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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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108 Director Johann Newald<br />

Das Geschäft war somit vollständig abgeschlossen und<br />

der Betrieb unverkennbar wohl organisirt. Das kaiserliche<br />

Patent vom 27. Jänner 1622 verbot den Aufkauf,<br />

das Einschmelzen<br />

und die Ausfuhr von Silber und Gold u. s. w.,<br />

bestimmte, in welchem Werthe die alten guten Gold- und<br />

Silbermünzen anzunehmen seien, und setzte für die feine<br />

Mark Bruchsilber und Pagament den Einlösungspreis mit<br />

32 fl. fest, i) Das Consortium entwickelte sofort eine ausserordentliche<br />

Thätigkeit. Um den Erfolg zu sichern, erliess<br />

der vom Kaiser mit der Resolution ddo. Wien, 17. Jänner<br />

1622 für Böhmen zum Statthalter mit unbeschränkter<br />

Machtvollkommenheit ernannte Fürst Carl zu Liechtenstein<br />

das Münzpatent ddo. Wien, 24. März 1622 („Von Gottes<br />

Gnaden Wir Carl Fürst und Regierer des Hauses Liechtenstein"),<br />

womit die Ausfuhr der guten und die Einfuhr geringhaltiger<br />

Münzen in Böhmen strenge verboten wird.

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