Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...
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Behandlungspflegerische Maßnahmen<br />
Rechtliche/Fachliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
B<br />
●●<br />
Art. 3 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 10, 11,<br />
PfleWoqG<br />
●●<br />
AVPfleWoqG<br />
●●<br />
Literaturtipp zum Stichwort „allgemein<br />
anerkannter Stand“ gemäß<br />
Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 PfleWoqG:<br />
Köther (Hrsg.) (2007): „Thiemes Altenpflege“,<br />
Stuttgart bzw. „Thiemes<br />
Altenpflege in Lernfeldern“ (2008)<br />
●●<br />
Literaturtipp: Roßbruch (Hrsg.)<br />
(2006): Zur Delegation behandlungspflegerischer<br />
Maßnahmen<br />
in Einrichtungen der stationären<br />
Altenhilfe für ältere Menschen in:<br />
Pflegerecht 04/2006<br />
●●<br />
Literaturtipp: Igl (2008): Weiter<br />
öffentlich rechtliche Regulierung<br />
der Pflegeberufe <strong>und</strong> ihrer Tätigkeit<br />
– Voraussetzungen <strong>und</strong> Anforderungen,<br />
Berlin<br />
Erläuterung<br />
Die Frage nach den sogenannten „Vorbehaltsaufgaben“ wirft für die Pflegeberufe<br />
nach wie vor eine Reihe von Fragestellungen auf, welche auch mittels vorliegendem<br />
Prüfbereich nicht abschließend beantwortet werden können. Einen vollständig<br />
verbindlichen Katalog von der Pflege vorbehaltenen Aufgaben gibt es aktuell<br />
nicht.<br />
Im Rahmen der Prüfung gilt es auf eine sachgerechte <strong>und</strong> fachlich korrekte<br />
Umsetzung von behandlungspflegerischen Maßnahmen zu achten. Folgende<br />
Auflistung von Beispielen, welche keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt,<br />
werden in den Bereich der behandlungspflegerischen Maßnahmen eingestuft:<br />
Verbandswechsel, W<strong>und</strong>versorgung, Medikamentenmanagement (Stellen, Verabreichung<br />
<strong>und</strong> Beobachtung der Wirkung von Tabletten, Tropfen, Salben, etc.),<br />
Injektionen, Umgang mit Sondenernährung, Katheterwechsel, Stomaversorgung,<br />
Einlauf, Klistiere, Einreibungen, Wickel, Tracheostomaversorgung, Sauerstoffgabe,<br />
besondere Krankenbeobachtung, etc.<br />
Von besonderer Bedeutung ist die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ärzten,<br />
da entsprechende Maßnahmen i.d.R. verordnet werden müssen. Die Durchführungsverantwortung<br />
liegt jedoch bei der Einrichtung. Im Zusammenhang mit der<br />
Leistungserbringung durch die Einrichtung können somit haftungsrelevante<br />
Bereiche berührt sein.<br />
Leitende Qualitätsfrage<br />
Wie stellt die Einrichtung sicher, dass erforderliche behandlungspflegerische<br />
Maßnahmen nach dem allgemeinen Stand medizinisch-pflegerischer<br />
Erkenntnisse durchgeführt werden?<br />
Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong> 109