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Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

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Behandlungspflegerische Maßnahmen<br />

Rechtliche/Fachliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

B<br />

●●<br />

Art. 3 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 10, 11,<br />

PfleWoqG<br />

●●<br />

AVPfleWoqG<br />

●●<br />

Literaturtipp zum Stichwort „allgemein<br />

anerkannter Stand“ gemäß<br />

Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 PfleWoqG:<br />

Köther (Hrsg.) (2007): „Thiemes Altenpflege“,<br />

Stuttgart bzw. „Thiemes<br />

Altenpflege in Lernfeldern“ (2008)<br />

●●<br />

Literaturtipp: Roßbruch (Hrsg.)<br />

(2006): Zur Delegation behandlungspflegerischer<br />

Maßnahmen<br />

in Einrichtungen der stationären<br />

Altenhilfe für ältere Menschen in:<br />

Pflegerecht 04/2006<br />

●●<br />

Literaturtipp: Igl (2008): Weiter<br />

öffentlich rechtliche Regulierung<br />

der Pflegeberufe <strong>und</strong> ihrer Tätigkeit<br />

– Voraussetzungen <strong>und</strong> Anforderungen,<br />

Berlin<br />

Erläuterung<br />

Die Frage nach den sogenannten „Vorbehaltsaufgaben“ wirft für die Pflegeberufe<br />

nach wie vor eine Reihe von Fragestellungen auf, welche auch mittels vorliegendem<br />

Prüfbereich nicht abschließend beantwortet werden können. Einen vollständig<br />

verbindlichen Katalog von der Pflege vorbehaltenen Aufgaben gibt es aktuell<br />

nicht.<br />

Im Rahmen der Prüfung gilt es auf eine sachgerechte <strong>und</strong> fachlich korrekte<br />

Umsetzung von behandlungspflegerischen Maßnahmen zu achten. Folgende<br />

Auflistung von Beispielen, welche keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt,<br />

werden in den Bereich der behandlungspflegerischen Maßnahmen eingestuft:<br />

Verbandswechsel, W<strong>und</strong>versorgung, Medikamentenmanagement (Stellen, Verabreichung<br />

<strong>und</strong> Beobachtung der Wirkung von Tabletten, Tropfen, Salben, etc.),<br />

Injektionen, Umgang mit Sondenernährung, Katheterwechsel, Stomaversorgung,<br />

Einlauf, Klistiere, Einreibungen, Wickel, Tracheostomaversorgung, Sauerstoffgabe,<br />

besondere Krankenbeobachtung, etc.<br />

Von besonderer Bedeutung ist die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ärzten,<br />

da entsprechende Maßnahmen i.d.R. verordnet werden müssen. Die Durchführungsverantwortung<br />

liegt jedoch bei der Einrichtung. Im Zusammenhang mit der<br />

Leistungserbringung durch die Einrichtung können somit haftungsrelevante<br />

Bereiche berührt sein.<br />

Leitende Qualitätsfrage<br />

Wie stellt die Einrichtung sicher, dass erforderliche behandlungspflegerische<br />

Maßnahmen nach dem allgemeinen Stand medizinisch-pflegerischer<br />

Erkenntnisse durchgeführt werden?<br />

Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong> 109

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