Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...
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B.21 Besuch einer Einrichtung/<br />
Wohngruppe für Menschen mit<br />
Behinderung<br />
B<br />
Vorbereitung<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
Da es sich um volljährige Menschen handelt, ist es das Ziel der ambulanten,<br />
teilstationären <strong>und</strong> stationären Eingliederungshilfe <strong>und</strong> der Rehabilitation, den<br />
Betroffenen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes <strong>und</strong> selbstverantwortliches<br />
Leben zu führen.<br />
Soweit ein Wille des Betroffenen erkennbar ist, entscheidet dieser selbst, was<br />
sein Wohl ist. Der Staat hat nicht das Recht, den Betroffenen zu erziehen, zu<br />
bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen, wenn er über einen freien<br />
Willen verfügt (BayObLG FamRZ 1995, 510). Der Betroffene bestimmt damit<br />
vorrangig den Hilfebedarf <strong>und</strong> auch wer ihn wie erbringt. Deswegen wurde auch<br />
das persönliche Budget eingeführt.<br />
In der Förderung der Menschen hat sich im Laufe der Jahre die Begrifflichkeit<br />
geändert. Vom Erzieher <strong>und</strong> Betreuer hin zum Assistenten <strong>und</strong> Begleiter. Dies<br />
beinhaltet eine sehr gr<strong>und</strong>sätzliche Änderung.<br />
Es empfiehlt sich daher, sich die festgestellten Ursachen der jeweiligen Behinderung<br />
(geistig, körperlich, seelisch, schwerstmehrfach etc.) sehr genau anzuschauen<br />
<strong>und</strong> auch im fachlichen Meinungsaustausch auf die gesetzlichen Bestimmungen<br />
hinzuweisen.<br />
Soweit kein richterlicher Beschluss vorliegt, ist die Bewohnerin, der Bewohner<br />
freiwillig in der Einrichtung!<br />
Informationen vorab<br />
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Konzeption der Einrichtung <strong>und</strong> der (Außen-)Wohngruppe<br />
Leistungsvereinbarungen mit den entsprechenden Kostenträgern<br />
(mit <strong>und</strong>/ohne Tagesstruktur)<br />
Wann sind die Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner in der Einrichtung bzw.<br />
an ihrem <strong>Arbeit</strong>splatz, Förderstelle, in der Werkstatt oder Schule?<br />
Information über Anzahl der Räume <strong>und</strong> deren Funktion<br />
Hausordnung, Gruppenregeln<br />
Beachten der Unterschiede zwischen Übergangseinrichtungen, Außenwohngruppen,<br />
ambulant betreuten Außenwohngruppen <strong>und</strong> stationären<br />
Einrichtungen mit <strong>und</strong> ohne geschlossene Gruppen<br />
Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong> 211