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Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

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B.21 Besuch einer Einrichtung/<br />

Wohngruppe für Menschen mit<br />

Behinderung<br />

B<br />

Vorbereitung<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

Da es sich um volljährige Menschen handelt, ist es das Ziel der ambulanten,<br />

teilstationären <strong>und</strong> stationären Eingliederungshilfe <strong>und</strong> der Rehabilitation, den<br />

Betroffenen zu befähigen, ein möglichst selbstbestimmtes <strong>und</strong> selbstverantwortliches<br />

Leben zu führen.<br />

Soweit ein Wille des Betroffenen erkennbar ist, entscheidet dieser selbst, was<br />

sein Wohl ist. Der Staat hat nicht das Recht, den Betroffenen zu erziehen, zu<br />

bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen, wenn er über einen freien<br />

Willen verfügt (BayObLG FamRZ 1995, 510). Der Betroffene bestimmt damit<br />

vorrangig den Hilfebedarf <strong>und</strong> auch wer ihn wie erbringt. Deswegen wurde auch<br />

das persönliche Budget eingeführt.<br />

In der Förderung der Menschen hat sich im Laufe der Jahre die Begrifflichkeit<br />

geändert. Vom Erzieher <strong>und</strong> Betreuer hin zum Assistenten <strong>und</strong> Begleiter. Dies<br />

beinhaltet eine sehr gr<strong>und</strong>sätzliche Änderung.<br />

Es empfiehlt sich daher, sich die festgestellten Ursachen der jeweiligen Behinderung<br />

(geistig, körperlich, seelisch, schwerstmehrfach etc.) sehr genau anzuschauen<br />

<strong>und</strong> auch im fachlichen Meinungsaustausch auf die gesetzlichen Bestimmungen<br />

hinzuweisen.<br />

Soweit kein richterlicher Beschluss vorliegt, ist die Bewohnerin, der Bewohner<br />

freiwillig in der Einrichtung!<br />

Informationen vorab<br />

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Konzeption der Einrichtung <strong>und</strong> der (Außen-)Wohngruppe<br />

Leistungsvereinbarungen mit den entsprechenden Kostenträgern<br />

(mit <strong>und</strong>/ohne Tagesstruktur)<br />

Wann sind die Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner in der Einrichtung bzw.<br />

an ihrem <strong>Arbeit</strong>splatz, Förderstelle, in der Werkstatt oder Schule?<br />

Information über Anzahl der Räume <strong>und</strong> deren Funktion<br />

Hausordnung, Gruppenregeln<br />

Beachten der Unterschiede zwischen Übergangseinrichtungen, Außenwohngruppen,<br />

ambulant betreuten Außenwohngruppen <strong>und</strong> stationären<br />

Einrichtungen mit <strong>und</strong> ohne geschlossene Gruppen<br />

Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong> 211

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