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Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

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Gr<strong>und</strong>satz<br />

8<br />

Urteilsbildung <strong>und</strong> Entscheidung fallen nach dem<br />

Konsensprinzip.<br />

Konsensentscheidungen verlangen keine offenk<strong>und</strong>ige Zustimmung.<br />

Das bedeutet, dass nicht alle einer Meinung sein müssen.<br />

Konsensprinzip heißt, dass Entscheidungen erörtert <strong>und</strong><br />

ggf. diskutiert werden <strong>und</strong> – falls keine Partei ablehnt (also z. B.<br />

Veto einlegt) – von allen mitgetragen werden. Die FQA muss,<br />

wenn sie ihre Beurteilung vorstellt, den Verantwortlichen in der<br />

Einrichtung die Möglichkeit geben, deren Einwände gegen die<br />

Beurteilung <strong>und</strong> deren Bedürfnisse darzulegen, um ihnen dem<br />

Gr<strong>und</strong>e nach Rechnung tragen zu können.<br />

Bei Entscheidungen nach dem Konsensprinzip wird die Position<br />

der einzelnen Parteien genauer erfasst:<br />

●●<br />

●●<br />

●●<br />

●●<br />

Die Einrichtung steht hinter der Entscheidung <strong>und</strong> trägt<br />

sie vollinhaltlich mit.<br />

Die Einrichtung trägt die Entscheidung mit, äußert aber<br />

Bedenken.<br />

Die Einrichtung kann die Entscheidung nicht mittragen,<br />

äußert Bedenken, verzichtet aber auf einen formalen<br />

Einspruch.<br />

Die Einrichtung erhebt Widerspruch gegen die Entscheidung.<br />

Bei den Spiegelstrichen 1 – 4 kann eine Protokollierung sinnvoll<br />

sein.<br />

A<br />

Gr<strong>und</strong>satz<br />

9<br />

Die Entscheidung innerhalb der FQA fällt die einzelne<br />

Mitarbeiterin/der einzelne Mitarbeiter.<br />

Die Kompetenz (im Sinn der Entscheidungsverantwortung) liegt<br />

bei jeder Mitarbeiterin <strong>und</strong> jedem Mitarbeiter der FQA – also bei<br />

jedem persönlich. Alle Beurteilungen, die mit einem Bescheid<br />

enden, werden im Rahmen des Qualitätsmanagements der<br />

FQA nach Gemeinsamkeiten <strong>und</strong> Unterschiedlichkeiten in der<br />

Kriterienwahl ausgewertet. Bei schwierigen Entscheidungen<br />

kann die Möglichkeit der „Kollegialen Beratung“ genutzt werden.<br />

Primär sind in solchen Fällen die Regierungen als staatliche<br />

Fachaufsicht einzubeziehen, da diese ggf. auch über den<br />

Widerspruch einer Einrichtung gegen die Maßnahme einer FQA<br />

entscheiden.<br />

Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong> 41

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