Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...
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Gr<strong>und</strong>satz<br />
8<br />
Urteilsbildung <strong>und</strong> Entscheidung fallen nach dem<br />
Konsensprinzip.<br />
Konsensentscheidungen verlangen keine offenk<strong>und</strong>ige Zustimmung.<br />
Das bedeutet, dass nicht alle einer Meinung sein müssen.<br />
Konsensprinzip heißt, dass Entscheidungen erörtert <strong>und</strong><br />
ggf. diskutiert werden <strong>und</strong> – falls keine Partei ablehnt (also z. B.<br />
Veto einlegt) – von allen mitgetragen werden. Die FQA muss,<br />
wenn sie ihre Beurteilung vorstellt, den Verantwortlichen in der<br />
Einrichtung die Möglichkeit geben, deren Einwände gegen die<br />
Beurteilung <strong>und</strong> deren Bedürfnisse darzulegen, um ihnen dem<br />
Gr<strong>und</strong>e nach Rechnung tragen zu können.<br />
Bei Entscheidungen nach dem Konsensprinzip wird die Position<br />
der einzelnen Parteien genauer erfasst:<br />
●●<br />
●●<br />
●●<br />
●●<br />
Die Einrichtung steht hinter der Entscheidung <strong>und</strong> trägt<br />
sie vollinhaltlich mit.<br />
Die Einrichtung trägt die Entscheidung mit, äußert aber<br />
Bedenken.<br />
Die Einrichtung kann die Entscheidung nicht mittragen,<br />
äußert Bedenken, verzichtet aber auf einen formalen<br />
Einspruch.<br />
Die Einrichtung erhebt Widerspruch gegen die Entscheidung.<br />
Bei den Spiegelstrichen 1 – 4 kann eine Protokollierung sinnvoll<br />
sein.<br />
A<br />
Gr<strong>und</strong>satz<br />
9<br />
Die Entscheidung innerhalb der FQA fällt die einzelne<br />
Mitarbeiterin/der einzelne Mitarbeiter.<br />
Die Kompetenz (im Sinn der Entscheidungsverantwortung) liegt<br />
bei jeder Mitarbeiterin <strong>und</strong> jedem Mitarbeiter der FQA – also bei<br />
jedem persönlich. Alle Beurteilungen, die mit einem Bescheid<br />
enden, werden im Rahmen des Qualitätsmanagements der<br />
FQA nach Gemeinsamkeiten <strong>und</strong> Unterschiedlichkeiten in der<br />
Kriterienwahl ausgewertet. Bei schwierigen Entscheidungen<br />
kann die Möglichkeit der „Kollegialen Beratung“ genutzt werden.<br />
Primär sind in solchen Fällen die Regierungen als staatliche<br />
Fachaufsicht einzubeziehen, da diese ggf. auch über den<br />
Widerspruch einer Einrichtung gegen die Maßnahme einer FQA<br />
entscheiden.<br />
Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong> 41