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Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

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Verbindung zur<br />

Dokumentation<br />

z. B.:<br />

Verbindung zum<br />

Qualitätsmanagement<br />

z. B.:<br />

●<br />

Vertiefende<br />

Fragen<br />

z. B.:<br />

Wie <strong>und</strong> wo erfolgt eine Dokumentation der gegebenen<br />

Bedarfsmedikation?<br />

Wie <strong>und</strong> wo erfolgt eine Dokumentation zu Wirkungen <strong>und</strong><br />

Nebenwirkungen?<br />

Wie findet eine Dokumentation des Therapieverlaufes <strong>und</strong><br />

Therapiezieles statt?<br />

Wie ist die Gabe von Psychopharmaka in die Pflegeplanung<br />

eingebaut?<br />

Findet sich in der Biografie ein Hinweis auf psychische<br />

Auffälligkeiten <strong>und</strong> Psychopharmaka-Einnahme in der<br />

Vergangenheit?<br />

Welche Standards zum Umgang mit Psychopharmaka<br />

sind vorhanden?<br />

Wie ist die Verantwortlichkeit zum Umgang mit Psychopharmaka<br />

geregelt?<br />

Wie, in welchem Umfang <strong>und</strong> zeitlichen Abstand finden<br />

Einweisungen <strong>und</strong> Fortbildungen statt?<br />

Werden im Leitbild oder Konzept Aussagen zum Thema<br />

Umgang mit Psychopharmaka gemacht?<br />

Wie schnell kann bei schwerwiegenden Auffälligkeiten der<br />

behandelnde Arzt/Facharzt hinzugezogen werden?<br />

Gibt es eine Zusammenarbeit mit einer Klinik für<br />

Psychiatrie?<br />

Wie wird der Nachweis über die Befähigung bei Hilfskräften<br />

geführt?<br />

Wie wird verfahren, wenn die Bewohnerin oder der<br />

Bewohner die Einnahme von (therapeutisch notwendigen)<br />

Psychopharmaka ablehnt?<br />

Wie kann erkannt werden, dass die verordneten Psychopharmaka<br />

vorrangig zu therapeutischen Heilzwecken<br />

eingesetzt werden?<br />

B<br />

Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong> 147

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