Prüfleitfaden 6.0 - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...
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A<br />
Gr<strong>und</strong>satz<br />
6<br />
Die Urteilsbildung gründet sich auf eine angemessene Zahl<br />
von Wahrnehmungen.<br />
Um einen Sachverhalt beurteilen zu können, sind möglichst<br />
vielfältige Wahrnehmungen dazu nötig. Die Schlüsselsituationen<br />
bieten dazu verschiedene, die Aufmerksamkeit orientierende<br />
Hilfestellungen, z. B. die leitenden Qualitätsfragen, Vorschläge<br />
für Wahrnehmungs- <strong>und</strong> Beobachtungskriterien, Vorschläge für<br />
vertiefende Fragen, Vorschläge für Überprüfungen in der Dokumentation<br />
<strong>und</strong> im Qualitätsmanagement. Aus diesem, „Material“<br />
ergeben sich erste Annahmen <strong>und</strong> Vermutungen. Wichtig dabei<br />
ist, dass man bei der Begehung möglichst offen <strong>und</strong> unvoreingenommen<br />
wahrnimmt <strong>und</strong> versucht zu verstehen, aus welchem<br />
Ansatz heraus die Einrichtung die Forderungen aus dem<br />
PfleWoqG umsetzt. Dies schließt nicht aus, dass es manchmal<br />
auch sehr schnell eindeutige Beweise für erhebliche Mängel<br />
gibt. Dann geht es primär nicht ums Verstehen, sondern um<br />
konsequentes Handeln.<br />
Gr<strong>und</strong>satz<br />
7<br />
Die Urteilsbildung der FQA bezieht sich auf den gesetzlichen<br />
Auftrag <strong>und</strong> die Fähigkeit der Einrichtung, diesen<br />
zu erfüllen.<br />
Da die Einrichtung sich verpflichtet, den gesetzlichen Auftrag zu<br />
erfüllen, muss sie nachweisen, dass sie kompetent genug ist,<br />
dies zu tun. Die FQA unterstützt die Einrichtung dabei, dies mit<br />
den Selbststeuerungskräften <strong>und</strong> -fähigkeiten der Einrichtung<br />
leisten zu können <strong>und</strong> überprüft die Umsetzung sowie die Umsetzungsfähigkeit<br />
der Einrichtung. Kommt die FQA zu dem Urteil,<br />
dass die Einrichtung in Einzelfällen oder systematisch dazu<br />
nicht in der Lage ist, werden Empfehlungen ausgesprochen<br />
oder ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Unabhängig<br />
davon sind bei erheblichen Mängeln unverzüglich ordnungsrechtliche<br />
Maßnahmen zu ergreifen.<br />
40<br />
Prüfleitfaden der FQA Bayern, Version <strong>6.0</strong>