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09.086 Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu ...

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2.3.7 6. Kapitel: Schlussbestimmungen<br />

Art. 34 Aufhebung <strong>und</strong> <strong>Änderung</strong> bisherigen Rechts<br />

Bun<strong>des</strong>gesetz vom 5. Juni 1931109 <strong>zu</strong>m Schutz öffentlicher Wappen <strong>und</strong><br />

anderer öffentlicher Zeichen<br />

Da es sich um eine Totalrevision handelt, welche das bisherige Bun<strong>des</strong>gesetz vom<br />

5. Juni 1931 <strong>zu</strong>m Schutz öffentlicher Wappen <strong>und</strong> anderer öffentlicher Zeichen<br />

ablöst, kann das bisherige Gesetz aufgehoben werden.<br />

Bun<strong>des</strong>beschluss vom 12. Dezember 1889110 betreffend das eidgenössische Wappen<br />

Die bisher geltende Definition <strong>des</strong> Schweizerwappens gemäss diesem Bun<strong>des</strong>beschluss<br />

wird neu in Artikel 3 dieses Gesetzes aufgenommen. Der entsprechende<br />

Bun<strong>des</strong>beschluss kann <strong>des</strong>halb aufgehoben werden.<br />

Bun<strong>des</strong>gesetz vom 25. März 1954111 betreffend den Schutz <strong>des</strong> Zeichens <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> Namens <strong>des</strong> Roten Kreuzes<br />

Aufgr<strong>und</strong> der traditionellen Verb<strong>und</strong>enheit der Schweiz <strong>zu</strong>m Internationalen Komitee<br />

vom Roten Kreuz (IKRK) sowie dadurch, dass das Zeichen <strong>des</strong> Roten Kreuzes<br />

<strong>zu</strong> Ehren der Schweiz durch Umstellung der Farben <strong>des</strong> Schweizerkreuzes gebildet<br />

wird, besteht eine enge Verwandtschaft dieser beiden Zeichen. Das Zeichen <strong>des</strong><br />

Roten Kreuzes geniesst als Symbol der humanitären Hilfe absoluten Schutz. Im<br />

Hinblick auf die Sicherheit <strong>und</strong> Glaubwürdigkeit <strong>des</strong> Zeichens im Falle bewaffneter<br />

Konflikte muss es absolut geschützt <strong>und</strong> den Berechtigten vorbehalten bleiben.<br />

Verboten ist daher auch der Gebrauch aller Nachahmungen <strong>des</strong> Roten Kreuzes oder<br />

der Bezeichnung «Rotes Kreuz» durch Nichtberechtigte. Dieser absolute Schutz<br />

beruht sowohl auf einer völkerrechtlichen Verpflichtung als auch auf einem Bun<strong>des</strong>gesetz.<br />

Die völkerrechtliche Verpflichtung ist in den Genfer Abkommen <strong>und</strong><br />

ihren Zusatzprotokollen festgehalten.<br />

Auf nationaler Ebene regelt das Rotkreuz-Gesetz die Verwendung <strong>des</strong> Roten Kreuzes<br />

auf weissem Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Worte «Rotes Kreuz» <strong>und</strong> stellt deren Missbrauch<br />

unter Strafe. Ein Teil der Bestimmungen ist auch auf die Schutzzeichen <strong>des</strong> Roten<br />

Halbmonds, <strong>des</strong> Roten Löwen mit Roter Sonne (das Schutzzeichen besteht aus<br />

einem roten Löwen mit einer roten Sonne auf weissem Gr<strong>und</strong>) <strong>und</strong> <strong>des</strong> Roten Kristalls<br />

(das Schutzzeichen besteht aus einem roten Rahmen in der Form eines auf der<br />

Spitze stehenden Quadrats auf weissem Gr<strong>und</strong>) anwendbar. Das Gesetz verbietet<br />

neben dem Gebrauch auch die Eintragung dieser Zeichen als Firma, Marke, Design<br />

sowie jede Verwendung von Zeichen, die mit dem Namen oder dem Zeichen <strong>des</strong><br />

Roten Kreuzes verwechselt werden können. So darf beispielsweise das Schweizerkreuz<br />

gemäss der heutigen wie auch der <strong>zu</strong>künftigen Regelung in der Werbung für<br />

medizinische oder mit Medizin assoziierte Tätigkeiten gebraucht werden. Diese<br />

gestützt auf die Wappenschutzgesetzgebung <strong>zu</strong>lässige Verwendung wird nun aber<br />

durch das Rotkreuz-Gesetz eingeschränkt. Die Werbung mit dem Schweizerkreuz<br />

für medizinische Dienstleistungen oder medizinische Produkte kann in einem konkreten<br />

Fall <strong>zu</strong> einer Verwechslung mit dem Roten Kreuz führen, weshalb sie gestützt<br />

auf das Rotkreuz-Gesetz verboten werden kann. Die Genfer Abkommen setzen den<br />

109 AS 48 1<br />

110 AS 11 334<br />

111 SR 232.22<br />

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